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Bürgerbüro

Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn die Gewerbeausübung eingestellt wird. Gründe hierfür können Insolvenz, gesundheitliche oder wirtschaftliche Überlegungen, Altersgründe etc. sein.

Eine Gewerbeabmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Betriebssitz in ein anderes Gemeindegebiet verlegt wird.

Die Gewerbeabmeldung muss der Betriebsinhaber selbst vornehmen. In diesem Fall kann er keine andere Person mit der Abmeldung beauftragen, also auch keinen Bevollmächtigten und auch nicht den Prokuristen.

Der Personalausweis bzw. der Reisepass.

Für die Abmeldung eines Gewerbes wird für jede Abmeldung eine Gebühr von 30,00 € erhoben.


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