Bürgerbüro

Gewerbeanmeldung

Bevor Sie ein Gewerbe starten, brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung, in manchen Fällen sogar eine zusätzliche Erlaubnis. Aber beachten Sie bitte, dass nicht alles, "was Geld bringt", ein Gewerbe ist.

Angemeldet werden muss grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit, die nach der geltenden Rechtsordnung erlaubt ist, bevor diese aufgenommen wird und sobald der Betriebssitz feststeht. Einige häufige Beispiele für einen Gewerbebetrieb sind:

Einzelhandel bzw. Großhandel mit Lebensmittel, Textilien, Geschenkartikel, Backwaren, Haushaltsgeräte, elektronische Erzeugnisse, Unterhaltungselektronik, Kosmetik, Schreib- und Spielwaren, Möbel, Tabakwaren usw.

  • Promotion
  • EDV-Beratung
  • Schulungen
  • Nachhilfeunterricht
  • Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Designer
  • Kurierdienst
  • Transporte bis 3,5 t
  • Bürodienstleistungen
  • Catering
  • Druckerzeugnisse
  • Wellnessmassagen und Kosmetikbehandlung

 

Ausgenommen sind die sog. freien Berufe (u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Journalisten, etc.) sowie die Urproduktion (z.B. Fischerei, Viehzucht, Land- und Forstwirtschaft).

Ob Ihre Tätigkeit zu einem sog. freien Beruf gehört, erfahren Sie im Bürgerbüro.

Erlaubnispflichtige Gewerbe betreiben z.B. Gastwirte, Versteigerer, Makler, Baubetreuer, Bauträger, Pfandleiher, Bewacher, Veranstalter von Spielen und Betreiber von Spielgeräten, etc.

Weitere Erlaubnispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handwerksrecht. Außerdem ist eine Erlaubnis bei Personen- und Güterbeförderung, bei Arbeitnehmerüberlassung, im Waffenhandel und von Fahrschulen zu beantragen.

Wir unterrichten für Sie unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, das Statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Handwerkskammer von Ihrer Gewerbeanmeldung.

Information zur steuerlichen Erfassung und zur Registrierung bei ELSTER

Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet Existenzgründern eine schnellere Übermittlungsmöglichkeit über das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "Elster - Ihr Online-Finanzamt" an. Dazu müssen Sie sich nur bei MEIN ELSTER registrieren.

 

 

Wenn Sie uns vor der Anmeldung kontaktieren, können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen bzw. ob bei Ihnen ggf. eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist. Benötigt wird in jedem Fall der Personalausweis oder Reisepass.

Zusätzlich kann ein Führungszeugnis erforderlich sein. Je nach Gewerbeart und anmeldender Person müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. Wir geben Ihnen auch darüber Auskunft, welche Gebühren im Einzelnen für Ihre Gewerbeanmeldung fällig werden.

Für die Gewerbeanmeldung wird grundsätzlich eine Gebühr von 40,00 € erhoben, die sich nach der Rechtsform erhöht.

Darüber hinaus können im Einzelfall noch weitere Gebühren anfallen.

Das Formular und eine Ausweiskopie schicken Sie uns bitte per Post oder per scan an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de

Gewerbeanmeldung (Online-Service) Gewerbeanmeldung (Online-Service), externer Link

Folgendes PDF-Dokument können Sie für eine Gewerbeanmeldung nutzen:

Gewerbeanmeldung (PDF-Dokument) Gewerbeanmeldung (PDF-Dokument), 91 KB

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