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Bürgerbüro

Gewerberegisterauskunft

Das Gewerberegister ist ein von der Stadt Würzburg geführtes Verzeichnis über die aktuell und ehemalig im Stadtgebiet gemeldeten Gewerbe.

Eine Auskunft aus dem Gewerberegister kann von einer Behörde, einer Privatperson, juristischen Personen oder einer sonstigen öffentlichen Stelle beantragt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Übermittlung der Daten, da das Gewerberegister kein öffentliches Verzeichnis ist, wie beispielsweise das Handelsregister.

Die einfache Auskunft beschränkt sich auf die zentralen Daten des jeweiligen Gewerbes, also auf:

  • den Namen des Gewerbes
  • die Anschrift des Gewerbes
  • die Tätigkeit des Gewerbes

Soll darüber hinaus Auskunft gegeben werden, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse wäre beispielsweise die Einlösung eines Schuldscheins, ausgestellt auf das entsprechende Gewerbe.

Informationen, die in der erweiterten Gewerberegisterauskunft eingeholt werden können, sind z.B.

  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsform
  • An- und Abmeldedatum
  • Niederlassung(en)
  • Name, Privatanschrift des/der Geschäftsführer
  • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firmenname

 

Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Nachweis. Für die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister, müssen Sie das berechtigte Interesse (zum Beispiel einen Vollstreckungstitel) nachweisen. Dazu richten Sie Ihre Anfrage bitte an: gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de.

Für die Erstellung einer Gewerberegisterauskunft wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben. Bei mehreren Auskünften für jeden weiteren Gewerbebetrieb 7,50 €.


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