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Bürgerbüro

Gewerbezentralregisterauszug

Das Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerberegister. Während das Gewerberegister ein von der Stadt Würzburg geführtes Verzeichnis über die im Stadtgebiet geführten Gewerbe ist, handelt es sich beim Gewerbezentralregister um ein vom Bundesjustizministerium geführtes zentrales Verzeichnis.

Im Bundeszentralregister werden nicht alle im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden erfasst, sondern nur die, die durch bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten auffällig geworden sind.

Das sind zum Beispiel

  • Handlungen, die zur Rücknahme von Konzessionen oder zu Gewerbeuntersagungen geführt haben
  • Verzichte auf die Zulassung eines Gewerbes
  • Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 €
  • rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen des Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit seinem Gewerbe

Sie können den Antrag nur über Ihr eigenes Gewerbe stellen und müssen den Antrag persönlich stellen.

Der Antragssteller hat seine Identität nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten, bspw. Rechtsanwalt oder Ehegatten, vertreten lassen.

Bei juristischen Personen hat den Antrag der Prokurist oder der Geschäftsführer zu stellen und die Vertretungsmacht nachzuweisen.

Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz oder schriftlich an gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de  gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung unter buergerbuero@stadt.wuerzburg.de möglich.

Ein Gewerbezentralregisterauszug kostet 13,00 Euro.


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