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Bürgerbüro

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) werden folgende Eintragungen vorgenommen sobald sich Änderungen ergeben haben:

  • Ihre Anschrift hat sich geändert
  • Ihr Name hat sich geändert
  • Technische Änderungen am Fahrzeug wurden vorgenommen

Hinweis:

Technische Änderungen sind Änderungen, die die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen. So wäre beispielsweise ein Austausch von Felgen in erster Linie nur eine optische Veränderung und bedarf keiner Eintragung.

Ändert sich aber beim Austausch nicht nur das Aussehen sondern die Breite der Felgen, muss andere Bereifung genutzt werden. Damit ändern sich z.B. die Kraftübertragung und die Bremswirkung. Daher muss hier eine Eintragung stattfinden. Sind Sie sich unklar, ob Sie eine Eintragung vornehmen müssen, wenden Sie sich bitte direkt ans Bürgerbüro.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Namensänderung

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Pass mit Meldebestätigung
  • Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung

Technische Änderung

Achtung: Änderung nur mit Bestätigung einer technischen Prüfstelle oder einer zertifizierten Werkstatt, die ein genehmigtes Partikelminderungssystems eingebaut hat!

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei Änderung der Fahrzeugart ist zusätzlich eine neue Versicherungsbestätigung erforderlich
  • Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung

Anschriftenänderung

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbereich ist eine neue eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) vorzulegen
  • Personalausweis des Halters oder Reisepass
  • Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung
  • Sind Fahrzeugpapiere, die vor dem 30.09.2005 ausgestellt wurden zu ändern, ist auch der Fahrzeugbrief mitzubringen. Es wird dann auch eine neue Zulassungsbescheinigung I kostenpflichtig ausgestellt.

Informationen über die Kosten finden Sie hier.

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahl ist unverzüglich ein Ersatzdokument zu beantragen. Darüber hinaus sollten Sie den Diebstahl der Polizei melden.

Hierfür hat der Halter persönlich eine Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsstelle oder einem Notar abzugeben.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Fahrzeugbrief (ZB II)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung

 

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument zu beantragen. Einen Diebstahl sollten Sie umgehend bei der Polizei anzeigen!

Hierfür muss der Halter persönlich eine Versicherung an Eides Statt bei der Zulassungsstelle oder einem Notar abgeben.


Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass
  • Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung

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