Bürgerbüro

Zulassungen kompakt

Bereits seit dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind.

Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Mittlerweile gibt es Umweltzonen schon in vielen Städten.
Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben.  

Was muss ich mitbringen?
Damit die Zulassungsbehörde ermitteln kann, welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug erfüllt, müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen.

Was kostet die Feinstaubplakette?
Für die Ausstellung der Feinstaubplakette wird eine Gebühr von 5,95 Euro erhoben.

Gibt es für die Beantragung einer Feinstaubplakette ein Formular und/oder einen Online-Service?

Ja, jedoch aufgrund technischer Probleme bis auf weiteres leider nicht möglich.


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