Bürgerbüro

Bewohnerparkausweis

Ein Bewohnerparkausweis ermöglicht Ihnen das Parken in den ausgewiesenen Parkzonen in der Stadt. Die Sonderparkrechte für Bewohner gelten nur im jeweiligen Bewohnerbereich für das Parken an Parkplätzen (VZ 314 - 315 StVO), im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO) oder Zonenhaltverbot (VZ 290 ff StVO) mit Zusatzschild gekennzeichneten Bereichen, während der dort angegebenen Zeiten.

An Parkuhren und Parkscheinautomaten sind die Sonderrechte an Werktagen Mo-Fr ab 16.00 Uhr sowie Sa ab 14.00 Uhr bis zum erneuten Beginn der Gebührenpflicht oder entsprechend der gesonderten Beschilderung gültig (zusätzlich kann mit dem Parkausweis auch noch die Berechtigung zum Fahren in Nachtfahrverbotszonen erworben werden, wenn die Wohnung in einem gesperrten Bereich liegt).

In den Bewohnerparkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Parkausweis parken. Ein Anspruch auf Freihaltung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht. In der übrigen Zeit stehen die Parkflächen allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung.

Einen Bewohnerparkausweis können nur Personen beantragen die

  • im Geltungsbereich der Bewohnerparkregelung wohnen und dort mit Hauptwohnsitz (Firmensitz) gemeldet sind. In der Zellerau (Parkzone Z) genügt der Nebenwohnsitz!
  • ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben oder denen ein fremdes Kraftfahrzeug nachweislich (z. B. Steuererklärung, Arbeits- oder Leasingvertrag) zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    und
  • nicht über eine Garage oder private Abstellfläche verfügen.

Bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern erhalten nur der Geschäftsführer bzw. der Inhaber einen Ausweis, nicht aber angestellte Mitarbeiter!

Die Zuteilung ist auf max. 1 Ausweis je Anwohner/Firma beschränkt.

Überall dort, wo ein Sondergebiet mit der Zusatzbeschilderung "Bewohner mit Parkausweis" ausgewiesen ist! 
Dieser Grafik können Sie die einzelnen Parkzonen entnehmen.externer Link

Diese Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:

ERSTANTRAG

  • Ausgefüllter Antrag (siehe online-Beantragung)
  • Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bei Firmen (nur ein Ausweis möglich) auch die Gewerbeanmeldung und den Mietvertrag.
  • Bestätigung und Ausweiskopie vom Fahrzeughalter, wenn der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein benannt ist

VERLÄNGERUNGSANTRAG

Bei der Verlängerung des Bewohnerparkausweises genügt der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, sofern sich keine Änderungen ergeben haben.
Es müssen dann keine weiteren Unterlagen mehr vorgelegt werden.

Eine Verlängerung kann frühestens vier Wochen vor Ablauf beantragt werden.

ÄNDERUNG DES KFZ-KENNZEICHENS

Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I und den noch gültigen Bewohnerparkausweis mit.

ÄNDERUNG DER WOHNADRESSE

Die neue Wohnadresse muss in einer Bewohnerparkzone der Stadt Würzburg liegen. Sollte die neue Wohnadresse nicht mehr in einer Bewohnerparkzone der Stadt Würzburg liegen, muss der noch gültige Ausweis unverzüglich abgegeben werden und darf nicht mehr genutzt werden.

Der Bewohnerparkausweis kostet für zwei Jahre 61,00 Euro, für ein Jahr 30,50 Euro, für ein halbes Jahr 20,50 Euro und für 3 Monate 10,50 Euro.  

Hinzu kommen 0,30 € für die Verwendung eines amtl. Klebesiegels. Die Befreiung vom Nachtfahrverbot im Wohnbezirk kostet zusätzlich 2,50 €.

Die Kosten für Ausweisänderungen belaufen sich auf 6,30 €. Für Ersatzausweise wird eine Gebühr von 10,80 € erhoben.

Zusätzliche Gebühren entstehen nur, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und notwendige, persönliche Daten auf Wunsch aus den Registern abgefragt werden müssen. Verkehrsrechtliche oder sonstige persönliche Veränderungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch.

Für den Versand werden zusätzlich Auslagen i. H. v. 2,50 € in Rechnung gestellt.

Hier finden Sie die verschiedenen Parkzonen im Stadtgebiet:

Übersicht Parkzonen >>>externer Link

HINWEIS: Bewohnerparkzone Zellerau wird auf Dauer eingeführt

Ab dem 1. Mai 2022 wird in der unteren Zellerau die bisher auf drei Monate im Jahr befristete Bewohnerparkregelung in der Bewohnerparkzone Z auf Dauer eingeführt. Das gesamte Bewohnersonderparkgebiet wird durch die Straßenzüge Weißenburgstraße/ Sedanstraße/ Georg-Eydel-Straße und Mainaustraße begrenzt. Die Bewohnerstellplätze befinden sich in den Straßenzügen Ysenburgstraße, Eiseneckstraße, Scharnhorststraße, Rotenhanstraße, Maillingerstraße, Fasbenderstraße (abschnittsweise) und Steinachstraße (zeitlich befristet).

Übersicht Parkzone Z >>>externer Link

Berechtigt für den Erwerb eines Bewohnersonderparkausweises sind Personen, die innerhalb des Bewohnersonderparkgebietes gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz nachweisen können.

Die betroffenen Personen werden gebeten, rechtzeitig vorher einen Bewohnersonderparkausweis im Bürgerbüro der Stadt Würzburg zu beantragen.

Erstantrag Bewohnerparkausweis (PDF-Dokument), 332 KB
Verlängerung des Bewohnerparkausweises (Online-Service) Verlängerung des Bewohnerparkausweises (Online-Service), externer Link

Wichtige Hinweise:

  • Sie müssen mit Erst-/Hauptwohnsitz in Würzburg gemeldet sein.
  • Sie erhalten nur einen Bewohnerparkausweis.
  • Falls Sie nicht Halter:in des Fahrzeugs sind, ist eine Nutzungsbestätigung erforderlich.

Erstantrag:
Füllen Sie den Erstantrag aus und schicken Sie ihn zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises und der ZB I (Fahrzeugschein) an bewohnerparken@stadt.wuerzburg.de alternativ ausgedruckt an unsere Postadresse.

Nach Prüfung der Voraussetzungen bekommen Sie den Bewohnerparkausweis mit einer Rechnung zeitnah zugesandt.

Verlängerungsantrag:
Nutzen Sie den Online-Service und bezahlen Sie direkt mit giropay, Kreditkarte, Paydirekt oder PayPal

Nach Prüfung der Voraussetzungen bekommen Sie den Bewohnerparkausweis mit zeitnah zugesandt.


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