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Bürgerbüro

Freiwilliger Wehrdienst

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

 

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei jeweils der zuständigen Meldebehörde eingelegt werden. Für den Bereich der Stadt Würzburg ist das das Bürgerbüro/Meldewesen, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg. Der Widerspruch kann entweder schriftlich formlos oder schriftlich mittels des hier im Internet oder im Bürgerbüro (Info-Theke) im Rathaus erhältlichen Vordrucks vorgenommen werden. Kosten entstehen keine.

 

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.

Weitere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr bekommen Sie unter www.bundeswehr-karriere.deexterner Link oder  direkt beim örtlichen Kreiswehrersatzamt Würzburg, Mergentheimer Str. 184, 97084 Würzburg, Tel. 0931/9707-0 oder per E-Mail KWEAWuerzburg@bundeswehr.org


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