Sie möchten einen Baum fällen oder im Sinne von Nr. 4.3 der Baumschutzverordnung verändern (Wurzeleingriff bzw. (massiver) Rückschnitt)?
Beachten Sie dabei bitte, dass für geplante Fällungen außerhalb der artenschutzrechtlichen Schonzeit, also zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar ein Fällantrag bis spätestens 15. Januar vorliegen muss. Andernfalls kann eine rechtzeitige Genehmigung nicht zugesichert werden. Verwenden Sie dazu bitte nachfolgenden Antrag: