Formularcenter
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit
Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung transportiert oder mit ihnen handeln bzw. makeln möchte und keine entsprechende Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb hat, benötigt hierfür nach § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Erlaubnis bzw. muss diese Tätigkeit rechtzeitig anzeigen.
Weiterführende Informationen zum Thema
Adresse
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Karmelitenstraße 20
97070 Würzburg
Telefon: 0931 - 37 27 57
Fax: 0931 - 37 36 86
E-Mail: Kontakt aufnehmen
>>> Zurück zur Ergebnisliste