Fahrverbot für Zweiräder auf Würzburgs Friedhöfen
Leider kommt es auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Würzburg immer wieder zu gefährlichen Situationen und sogar Zusammenstößen zwischen Zweiradfahrenden und Besucherinnen, Besuchern und dort arbeitenden Personen. Die Friedhofsverwaltung weist daher darauf hin, dass es auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Würzburg nicht gestattet ist, die Wege mit Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs o. Ä. zu befahren.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt nach § 7 Abs. 3 Buchst. a) i. V. m. § 37 Nr. 6 der Friedhofssatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.