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Häufig gestellte Fragen

Foto: Kerzen (c) kvkirillov/Shotshop.com
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Da sich die Nutzungszeiten der Gräber individuell nach den Ruhefristen bzw. dem Zeitpunkt des Ankaufes berechnen, kann keine pauschale Aussage zur Laufzeit eines Grabes getroffen werden. Das Ende der Nutzungszeit Ihres Grabes können Sie einfach auf dem Grabbrief nachlesen, der Ihnen mit der letzten Verlängerung bzw. dem Ankauf des Grabes zugestellt wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.

Nach Ablauf des Nutzungszeitraumes können Grabstätten gundsätzlich verlängert werden. Von der Verlängerung ausgenommen sind sämtliche Reihengräber sowie das Urnengemeinschaftsgrab am Hauptfriedhof. Die Verlängerung von Grabstätten kann um 5, 10 oder 15 Jahre erfolgen. Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie bei Ablauf des Nutzungsrechtes automatisch das Formular für die Erneuerung des Grabrechtes. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.

Ein Grab kann grundsätzlich erst nach Ablauf der Ruhefrist aller Verstorbenen freigegeben werden. Bei der Freigabe einer Grabstätte muss die komplette Grabanlage (Grabstein, Einfassung, Abdeckplatte) sowie die gesamte Bepflanzung abgeräumt und die Grabfläche bodengleich eingeebnet werden. Hierfür empfehlen wir die Beauftragung einer Fachfirma (z.B. Steinmetzbetrieb). Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie bei Ablauf des Nutzungsrechtes automatisch das Formular für die Freigabe zugesandt. Für eine vorzeitige Freigabe Ihrer Grabstätte setzen Sie sich bitte mit der Grabverwaltung in Verbindung.

Nein. Wenn Sie Ihr Grab nicht selbst pflegen können oder möchten, empfehlen wir die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei.

Nein. Sie als Nutzungsberechtigte/r sind zur Abräumung sämtlicher baulicher Gegenstände sowie zur Einebnung der Grabfläche verpflichtet. Wir empfehlen für die Abräumung eine Steinmetzfirma zu beauftragen.

Die Umschreibung des Nutzungsrechtes kann jederzeit erfolgen. Grundsätzlich muss der derzeitige Nutzungsberechtigte angeben, auf wen das Nutzungsrecht umgeschrieben werden soll und muss der Umschreibung mittels Unterschrift zustimmen. Außerdem muss der neue Nutzungsberechtigte der Übernahme des Nutzungsrechtes ebenfalls per Unterschrift zustimmen.

Für die Umschreibung des Nutzungsrechtes während der Grablaufzeit entstehen Friedhofsgebühren in Höhe von 25,00 €. Diese werden dem neuen Nutzer in Rechnung gestellt. Im Zuge der Grabrechtsverlängerung ist die Umschreibung gebührenfrei. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.

Das Formular zur Umschreibung des Grabnutzungsrechtes steht hier zum Download zur Verfügung.

Abtretung Grabnutzungsrecht Abtretung Grabnutzungsrecht, 124 KB

Abtretung des Grabnutzungsrechtes von einer Erbengengemeinschaft auf eine Einzelperson

Abtretung Grabnutzungsrecht Erbengemeinschaft Abtretung Grabnutzungsrecht Erbengemeinschaft, 126 KB

Die Errichtung einer neuen Grabanlage ist genehmigungspflichtig und muss sich nach den Gestaltungsvorschriften der jeweiligen Abteilung im entsprechenden Friedhof richten. Die Gestaltungsvorschriften können Sie der Friedhofssatzung entnehmen. Neben dem Antragsformular benötigen wir für das Genehmigungsverfahren eine bemaßte Planskizze der kompletten Grabanlage in doppelter Ausführung. In der Regel übernimmt der Steinmetzbetrieb, den Sie mit dem Bau der Grabanlage beauftragt haben, die Beantragung bei der Friedhofsverwaltung für seine Kunden. Diesem sind die Gestaltungsvorschriften bekannt, sodass in den meisten Fällen eine umfassende Beratung vorausgesetzt werden kann. Für die Genehmigung einer neuen Grabanlage entstehen Friedhofsgebühren in Höhe von 90,00 €.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.

Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.

Antrag DG Antrag DG, 153 KB

Grundsätzlich können Sie die Friedhofsgebühren innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides bezahlen. Die Zahlung richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Grab-Nummer bzw. des Namen der/des Verstorbenen mittels SEPA-Überweisung an folgendes Konto:

Friedhofsverwaltung Stadt Würzburg
IBAN: DE04 7905 0000 0000 0241 25
SWIFT-BIC: BYLADEM1SWU
Sparkasse Mainfranken Würzburg

Während der Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung ist auch eine Bareinzahlung der Gebühren möglich. Für weitere Informationen und Zahlungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung.

Grundsätzlich ist es nicht gestattet die Friedhofswege mit einem Kraftfahrzeug zu befahren. Eine Sonderregelung besteht jedoch für Personenkraftwagen von erheblich steh- und gehbehinderten Personen mit besonderem Ausweis. In diesem Falle dürfen befestigte Friedhofswege befahren werden. Bitte halten Sie stets Ihren Behindertenausweis bereit. Sie sind bei Aufforderung durch einen Bediensteten der Friedhofsverwaltung zur Vorlage verpflichtet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.


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