Grabarten zur Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg

Erdwahlgräber werden ein– oder mehrstellig angeboten. Eine Stelle eignet sich für zwei übereinanderliegende Sargbestattungen sowie mindestens vier bis maximal acht zusätzliche Urnenbestattungen. Die jährliche Gebühr für die Nutzung der Grabstätte richtet sich nach der örtlichen Lage des Grabes.
Nutzungsgebühren pro Grabstätte
Jährlich | 15 Jahre | 20 Jahre |
46 € | 690 € - 1.305 € | 920 € - 1.740 € |
Gruftgrabstätten
Gruftgrabstätten sind Wahlgrabstätten mit einer gemauerten Grabkammer im Erdreich. Gruftgrabstätten eignen sich für zwei übereinanderliegende Sargbestattungen sowie mindestens vier bis maximal acht zusätzliche Urnenbestattungen.
Nutzungsgebühren pro Grabstätte
Jährlich | 15 Jahre | 20 Jahre |
92 € | 1.380 € | 1.840 € |
Erdgrabstätten - Reihengräber
In einem Erdreihengrab kann grundsätzlich nur eine Sargbestattung stattfinden. Eine Nachbelegung ist nicht möglich. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ablauf der Ruhefrist möglich.
Nutzungsgebühren pro Grabstätte
Jährlich | 15 Jahre | 20 Jahre |
35 € | 525 € | -- |
Download: Flyer Grabarten als PDF-Dokument
Hier können Sie den Flyer mit Infos über alle Grabarten sowie eine Gebührenübersicht als PDF-Dokumente herunterladen:


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.