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Informationen für Gewerbebetriebe

Informationen für Bestatter

Informationen für Steinmetzbetriebe

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Informationen für Bestatter

Anmeldung einer Beisetzung

Für die Anmeldung einer Beisetzung ist der Friedhofsverwaltung eine schriftliche Sterbefallanzeige per Fax oder E-Mail zu senden. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name des/r Verstorbenen
  • Anschrift des/r Verstorbenen
  • Geburts- und Sterbedaten des/r Verstorbenen
  • Ort des Todes
  • Arzt der Leichenschau
  • Angaben zum Ehepartner und Kindern
  • Name und Anschrift des Kostenträgers
  • Grabnummer bzw. letzte beigesetzte Person
  • Name und Anschrift der Person, die das Grabnutzungsrecht übernimmt
  • Pfarrei bei Beisetzung
  • Musik bei Beisetzung
  • bei Erdbestattung: Zeitpunkt der Einlieferung am Friedhof
  • bei Urnenbestattung: Zeitpunkt der Überführung ins Krematorium und Angabe des Krematoriums
  • Gärtner für Grab- und Hallendekoration
  • Steinmetz

Außerdem ist der Friedhofsverwaltung eine von Ihrem Auftraggeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung für die anfallenden Friedhofsgebühren vorzulegen.
Die Kostenübernahmeerklärung steht hier zum Download zur Verfügung:

Gebührenübernahme Gebührenübernahme, 105 KB

Der Beisetzungstermin ist mit der Friedhofsverwaltung telefonisch zu vereinbaren. Hierfür steht Ihnen die Sterbefallanmeldung zur Verfügung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sterbefallanmeldung.


Terminierung einer Beisetzung

Die Terminierung einer Beisetzung ist mit der Friedhofsverwaltung telefonisch zu vereinbaren. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Sterbefallanmeldung.

Hier erfahren Sie, welche Unterlagen zur Anmeldung einer Beisetzung benötigt werden.


Anmeldung von Überführungen

Alle Personen, die in Würzburg verstorben sind, sind vor der Überführung in eine andere Stadt/Gemeinde bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.
Hierfür sind der Friedhofsverwaltung folgende Daten mitzuteilen:

  • Name des/r Verstorbenen
  • Anschrift des/r Verstorbenen
  • Geburts- und Sterbedaten des/r Verstrobenen
  • Ort des Todes
  • Arzt der Leichenschau
  • Name und Anschrift des Hinterbliebenen/Auftraggebers
  • Beisetzungsort und Überführungsstrecke

Um Wartezeiten zu vermeiden, senden Sie bitte oben genannte Angaben als sogenannte Sterbefallanzeige per Fax oder E-Mail an die Friedhofsverwaltung.
Nach der Beurkundung am Standesamt bringen Sie bitte die Sterbeurkunde zur Friedhofsverwaltung um die Anmeldung der Überführung abzuschließen.

Für die Dokumentation des Sterbefalls werden Gebühren in Höhe von 52,00 € erhoben.
Die Gebühren sind bei der Friedhofsverwaltung bar zu zahlen.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Sterbefallanmeldung zur Verfügung.


Überführung ins Ausland

Für die Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland benötigen Sie einen internationalen Leichenpass.

Die Überführung ins Ausland melden Sie bei der Friedhofsverwaltung zunächst wie eine "normale" Überführung an. Zusätzlich zu diesen Angaben wird die genaue Route der Überführung sowie die hierfür verwendeten Verkehrsmittel benötigt.

Für den internationalen Leichenpass entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 25,00 €.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Sterbefallanmeldung zur Verfügung.

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Informationen für Steinmetzbetriebe

Anzeige gewerblicher Arbeiten

Um eine zeitnahe Prüfung der auf den Würzburger Friedhöfen getätigten Arbeiten zu gewährleisten, sind Neuerrichtungen, Abräumungen und bauliche Veränderungen von Grabanlagen bei der Friedhofsverwaltung per Fax (0931/35562-25) oder durch Abgabe bei der Friedhofsaufsicht (nur an Haupt- und Waldfriedhof möglich) anzuzeigen.

Die Anzeige von gewerblichen Arbeiten muss spätestens am Tag der Ausführung bei der Friedhofsverwaltung vorliegen.

Das Formular zur Anzeige gewerblicher Arbeiten steht hier zum Download zur Verfügung:

Anzeige von gewerblichen Arbeiten Anzeige von gewerblichen Arbeiten, 90 KB

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.


Einfahrts- und Arbeitserlaubnis

Für gewerbliche Tätigkeiten sowie das Befahren der Friedhofswege mit Kraftfahrzeugen ist eine Genehmigung erforderlich.

Die Genehmigung kann für einmalige Tätigkeiten oder für die Dauer eines Kalenderjahres erteilt werden.
Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit und Eignung des Betriebsinhabers. Als Nachweis hierfür kann von der Friedhofsverwaltung die Vorlage der Gewerbeanmelung, der Eintrag im Handwerksregister, der Nachweis einer Berufshaftpflicht, die Vorlage eines Meisterbriefes oder ähnliches verlangt werden.

Für die Genehmigung entstehen folgende Gebühren:

Einmalige Einfahrtserlaubnis 7,00 €
Einmalige Arbeitserlaubnis 15,00 €
Jährliche Einfahrtserlaubnis pro Fahrzeug 73,00 €
Jährliche Arbeitserlaubnis 151,00 €


Die Erlaubnis zum Befahren der Friedhofswege wird pro Fahrzeug erteilt und ist nicht kennzeichengebunden.
Beachten Sie bitte, dass die Friedhofswege nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5t befahren werden dürfen.

Ist keine jährliche Genehmigung vorhanden, erfolgt diese automatisch bei Antragsstellung für eine neue Grabanlage.
Bei allen anderen Tätigkeiten sind Sie verpflichtet, die Friedhofsverwaltung von der von Ihnen auszuführende Tätigkeit zu informieren, um so eine Genehmigung zu erlangen.

Die Erteilung einer jährlichen Genehmigung erfolgt nach schriftlichem formlosem Antrag.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.


Errichten einer neuen Grabanlage

Die Errichtung einer neuen Grabanlage ist genehmigungspflichtig und muss sich nach den Gestaltungsvorschriften der jeweiligen Abteilung im entsprechenden Friedhof richten. Die Gestaltungsvorschriften können Sie der Friedhofssatzung entnehmen.
Neben dem Antragsformular benötigen wir für das Genehmigungsverfahren eine bemaßte Planskizze der kompletten Grabanlage in doppelter Ausführung.

Das Antragsformular ist von Ihnen, als ausführende Firma, sowie von Ihrem/r Auftraggeber/in zu unterschreiben. Sollte Ihr/e Auftraggeber/in nicht der/die Nutzungsberechtigte der Grabstätte sein, ist für eine Genehmigung zwingend die Zustimmung dessen/deren notwendig.

Für die Genehmigung einer neuen Grabanlage entstehen Friedhofsgebühren in Höhe von 90,00 €.

Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung:

Antrag DG Antrag DG, 153 KB

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Grabverwaltung.


Abräumung einer Grabanlage

Bei der Freigabe einer Grabstätte sind sämtliche baulichen Gegenstände, die sich auf der Grabfläche befinden, abzuräumen sowie die Pflanzfläche bodengleich einzuebnen. Sofern in der Grabreihe kein durchgängiges Fundament (Streifenfundament) vorhanden ist, ist auch dieses zu entfernen.

Sollten Sie nicht über eine jährliche Einfahrts- und Arbeitserlaubnis verfügen, weisen wir auf die Genehmigungspflicht zur Durchführen gewerblichen Tätigkeiten auf den Friedhöfen hin.

Wir weisen außerdem auf die Anzeigepflicht der durchzuführenden Arbeiten hin.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Grabverwaltung zur Verfügung.

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