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Anzeige beim Standesamt

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.

Für Sie zuständig ist:

Standesamt im Rathaus
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Zimmer: 223
Telefon: 0931 37-2413
Telefax: 0931 37-3421
E-Mail: standesamt@stadt.wuerzburg.de


Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen.

Erforderliche Urkunden

Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes
  • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
  • bei Verheirateten ein Auszug aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuchs vom Standesamt der Eheschließung. Das Eheregister beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden.
  • Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden.

Hier können Sie sich den "Ratgeber für den Trauerfall" mit diesen und vielen weiteren Informationen als PDF-Dokument herunterladen.

Ratgeber Trauerfall Ratgeber Trauerfall, 6298 KB
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