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#gleichberechtigt

Gleichstellungsstelle der Stadt Würzburg

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“,  - Art. 3, Abs.2, Grundgesetz -

Aufgabe der Gleichstellungsstelle innerhalb der Stadtverwaltung:
Hinwirkung auf die Einhaltung und Umsetzung des bayerischen Gleichstellungsgesetzes, insbesondere:
• den Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen anzugleichen
• die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu verbessern.


Aufgabe der Gleichstellungsstelle außerhalb der Stadtverwaltung:
• Zusammenarbeit mit gleichstellungsrelevanten Verbänden und Gruppen
• Anlaufstelle für Bürger_innen bei Benachteiligung, z.B. bei Belästigung und Gewalt.


Gesetzliche Grundlagen
• Art. 3  Grundgesetz
• Art. 118 Bayerische Verfassung
• Bayerisches Gleichstellungsgesetz


Kontakt
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Für Einzelberatungen vereinbaren wir gerne einen Gesprächstermin mit Ihnen.
Inhalte von Beratungsgesprächen werden vertraulich behandelt. 

Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer der Stadt Würzburg
Petra Müller-März, Gleichstellungsbeauftragte
Falkenhaus, Marktplatz 9, 97070 Würzburg, Tel. 0931/37-3568
E-Mail: gleichstellungsstelle@stadt.wuerzburg.de
Instagram: gleichstellung_wueexterner Link 

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