Asyl, Duldung und Flüchtlinge
Häufige Fragen zu Asyl, Duldung und Flüchtlinge

Sie erhalten hier:

  • Aufenthaltsgestattung (im laufenden Asylverfahren)
  • Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
  • Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis (aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen)
  • Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer
  • Fiktionsbescheinigung
  • Aufhebung der Wohnsitzauflage
  • Niederlassungserlaubnis

Bitte sprechen Sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung persönlich zu den Öffnungszeiten der Außenstelle der Ausländerbehörde vor. Ihre Aufenthaltsgestattung wird in der Regel direkt vor Ort verlängert.

Bitte sprechen Sie für die Verlängerung Ihrer Duldung persönlich zu den Öffnungszeiten der Außenstelle der Ausländerbehörde vor. Ihre Duldung wird in der Regel direkt vor Ort verlängert.

Nein. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Diesen erhalten Sie in der Behörde oder können ihn direkt hier herunterladen:

Arbeitserlaubnis - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, 431 KB

Bitte füllen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus und bringen Sie diese zu Ihrer Vorsprache mit oder senden Sie sie per Post zu.

Zudem wird ein Arbeitsvertrag für die geplante Arbeit benötigt. Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis dauert nach Zugang der vollständigen Unterlagen etwa 3 Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie erhalten einen Bescheid, mit welchem Sie dann Ihre Arbeit aufnehmen können. Vorher dürfen Sie nicht arbeiten.

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis noch länger als 3 Monate gültig, so wird diese nur im Ausnahmefall verlängert (zum Beispiel kurzfristig notwendige Reise ins Ausland).

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis nur noch weniger als 3 Monate gültig, sprechen Sie bitte rechtzeitig persönlich zu den Öffnungszeiten der Außenstelle der Ausländerbehörde vor. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Auf Nachfrage erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, wenn nicht zu erwarten ist, dass die neue Aufenthaltserlaubnis bis zum Ablaufdatum ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eintrifft. Mit dieser dürfen Sie dann z.B. weiterhin arbeiten.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde angeliefert wird, erhalten Sie einen PIN-Brief der Bundesdruckerei (ab dem 16. Lebensjahr). Bitte sprechen Sie dann zur Abholung persönlich in der Außenstelle der Ausländerbehörde vor oder stellen Sie einer bekannten Person eine Vollmacht zur Abholung aus.

Auch für verheiratete Personen wird eine Vollmacht benötigt. Das Formular dafür können Sie hier herunterladen:

Vollmacht zur Abholung, 334 KB

Ihren alten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) müssen Sie bei der Abholung abgeben.

Grundsätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen für die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:

  • das ausgefüllte Antragsformular (für volljährige Personen / für Minderjährige)
  • aktueller Reisepass oder das Formular zur Verlängerung des Reiseausweises
  • Nachweis Integrationskurs
  • Nachweis Sprachkurs
  • Arbeitsvertrag
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • Leistungsbescheid vom Jobcenter (wenn vorhanden)
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate), dieses können Sie allerdings auch direkt vor Ort in der Ausländerbehörde erstellen lassen (Gebühr: 7 Euro)

Weitere Unterlagen können in Einzelfällen notwendig sein. Die Mitarbeiter der Außenstelle der Ausländerbehörde beraten Sie hierzu gerne.

Ja. In der Ausländerbehörde sind sogenannte Selbsterfassungsterminals (SpeedCapture) im Einsatz. Mit diesen können Sie Ihr Foto aufnehmen, Fingerabdrücke erfassen und Ihre Unterschrift tätigen. Dadurch verringert sich die Vorsprachezeit beim Sachbearbeiter und die allgemeine Wartezeit wird verringert. Außerdem erhalten Sie so immer ein aktuelles biometrisches Passbild auf Ihrem Ausweisdokument. 

Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr in Höhe von 7 Euro fällig.

Ein Ausdruck eines Fotos ist leider nicht möglich.

Als ukrainischer Staatsbürger können Sie hier das Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis herunterladen:

Aufenthaltserlaubnis UKRAINE, 359 KB

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt zur Vorsprache in der Außenstelle der Ausländerbehörde mit. Weitere Informationen erhalten Sie dann dort von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Ja. Von Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren werden bereits die Fingerabdrücke benötigt. Ab 10 Jahren zusätzlich auch noch die digitale Unterschrift für das Ausweisdokument.

Das Formular zur Aufhebung der Wohnsitzauflage können Sie hier herunterladen:

Wohnsitzauflage - Änderung / Aufhebung, 776 KB

Dort müssen Sie einen Grund angeben, warum Sie in einen anderen Ort umziehen möchten und dann dementsprechende Nachweise bei der Außenstelle der Ausländerbehörde vorlegen. Die Aufhebung der Wohnsitzauflage kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sie werden benachrichtigt, wenn die Aufhebung der Wohnsitzauflage möglich ist.

Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter um Ihre Fragen bezüglich Ihrer persönlichen Voraussetzungen zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis zu klären. Da sich diese von Fall zu Fall sehr unterscheiden, können wir hier leider keine allgemein gültigen Informationen diesbezüglich anbieten.

Service-Point in der Außenstelle (Abholen von Aufenthaltstiteln, Reisedokumenten, ausländische Fundsachen, allgemeine Auskünfte) 

Telefon +49 931 / 37 4645 und 37 4646
E-Mail-Adresse sg37ausland@stadt.wuerzburg.de und sg38ausland@stadt.wuerzburg.de


Telefax +49 931 / 37 4649


Zimmernummern 107 und 108


Verlängerungen / Erteilungen Aufenthaltstitel, Wohnsitzauflagen, Arbeitserlaubnisse

Für den Buchstabenbereich (Nachname) A - H
Telefon +49 931 / 37 4644
E-Mail-Adresse sg33ausland@stadt.wuerzburg.de

Für den Buchstabenbereich (Nachname) I - Z
Telefon +49 931 / 37 4648
E-Mail-Adresse sg34ausland@stadt.wuerzburg.de


Telefax +49 931 / 37-4649


Zimmernummer 104


Asylangelegenheiten, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Niederlassungserlaubnisse, Passbeschaffung, Familiennachzug

Für den Buchstabenbereich (Nachname) A - H
Telefon +49 931 / 37 4641
E-Mail-Adresse sg31ausland@stadt.wuerzburg.de

Für den Buchstabenbereich (Nachname) I - Z
Telefon +49 931 / 37 4642
E-Mail-Adresse sg32ausland@stadt.wuerzburg.de


Telefax 0931 / 37 4649


Zimmernummern 104


Ukrainische Kriegsflüchtlinge

Telefon +49 931 / 37 4650
E-Mail-Adresse ukr.ausland@stadt.wuerzburg.de


Telefax +49 931 / 37 4649


Zimmernummern 104


Öffnungszeiten und Adresse

Montag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr) 
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr)
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr (letzter Einlass um 11.30 Uhr)

  


Hausanschrift:

Veitshöchheimer Str. 100 - Gebäude 325
97080 Würzburg