Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, darunter:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- ICT-Karte und Mobile ICT-Karte
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein Scheckkartenformat-Dokument mit einem kontaktlosen Chip, der personenbezogene und biometrische Daten enthält. Seit dem 1. September 2011 hat der eAT den herkömmlichen Aufenthaltstitel ersetzt.
Der eAT ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis (elD) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für die Interaktion mit Behörden und Unternehmen über das Internet verwendet werden können.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt eine Informationsbroschüre zum eAT bereit, weitere Informationen sind zusätzlich auf der BAMF-Website verfügbar: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/eAufenthaltstitel/eaufenthaltstitel-node.html
Die Gebühren für Aufenthaltstitel werden von der Ausländerbehörde erhoben. Aktuelle Gebühreninformationen finden Sie hier:
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Gebühren Ausländerbehörde (Stand: 20.03.2024), 88 KB |
Sie müssen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) rechtzeitig beantragen, bevor Ihr aktueller elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) abgelaufen oder verloren gegangen ist. Auch wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben. Der Antrag erfordert gegebenenfalls Ihr persönliches Erscheinen mit biometrischem Passbild und Fingerabdrücken. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Einen elektronischen Aufenthaltstitel können Sie auf zwei Wege beantragen:
- Mit dem entsprechenden Online-Service
- oder während einer persönlichen Vorsprache (Terminvereinbarung erforderlich)
Beantragung per Online-Service:
![Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen (Online-Service)](/_/pics/filetypes/html.gif)
![Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Online-Service)](/_/pics/filetypes/html.gif)
![Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Service)](/_/pics/filetypes/html.gif)
![Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Service)](/_/pics/filetypes/html.gif)
![Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis; Online-Service)](/_/pics/filetypes/html.gif)
![Onlineantrag für Fachkräfte und Blaue Karte (Online-Service)](/_/pics/filetypes/html.gif)
![externer Link](https://www.wuerzburg.de/_/pics/extlink.gif)
Beantragung während einer persönlichen Vorsprache (Terminvereinbarung erforderlich):
Hierzu können Sie im Vorfeld bereits folgende Formulare ausfüllen und zu Ihrer Vorsprache mitbringen.
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Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, 820 KB |
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Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis KIND, 452 KB |
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Aufenthaltserlaubnis UKRAINE, 359 KB |
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Daueraufenthaltskarte/-bescheinigung für Unionsbürger/Familienangehörige, 456 KB |
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Einkommenssteuerbescheinigung des Steuerberaters, 510 KB |
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Reiseausweis Flüchtlinge / Ausländer / Staatenlose, 389 KB |
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Schulzugehörigkeit Bestätigung, 404 KB |
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Übertrag eines Aufenthaltstitels (z.B. bei Verlust, Änderung pers. Daten), 463 KB |
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Wohnsitzauflage - Änderung / Aufhebung, 776 KB |
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Wohnungsnachweis, 487 KB |
Ja. In der Ausländerbehörde sind sogenannte Selbsterfassungsterminals (SpeedCapture) im Einsatz. Mit diesen können Sie Ihr Foto aufnehmen, Fingerabdrücke erfassen und Ihre Unterschrift tätigen. Dadurch verringert sich die Vorsprachezeit beim Sachbearbeiter und die allgemeine Wartezeit wird verringert. Außerdem erhalten Sie so immer ein aktuelles biometrisches Passbild auf Ihrem Ausweisdokument.
Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr in Höhe von 7 Euro fällig.
Ein Ausdruck eines Fotos ist leider nicht möglich.
Nach der Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in Berlin durch die Bundesdruckerei werden Sie schriftlich benachrichtigt (PIN-Brief) und müssen persönlich zur Abholung erscheinen. Nur Personen ab dem 16. Lebensjahr erhalten diese Benachrichtigung. Die Aushändigung erfolgt zu den unten genannten Öffnungszeiten beim Service-Point der Ausländerbehörde im Rathaus der Stadt Würzburg. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig.
Sie können eine bekannte Person mit der Abholung beauftragen. Hierzu ist eine Vollmacht notwendig. Auch für verheiratete Personen wird eine Vollmacht benötigt. Das Formular erhalten Sie hier:
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Vollmacht zur Abholung, 334 KB |
Ihren alten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) müssen Sie bei der Abholung abgeben.
Service-Point der Ausländerbehörde im Rathaus
Telefon +49 931 / 37-2896 und 37-2897
E-Mail-Adresse sg61ausland@stadt.wuerzburg.de und sg62ausland@stadt.wuerzburg.de
Telefax +49 931 / 37-3390
Zimmernummer 17
Öffnungszeiten des Service-Points im Rathaus:
Montag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Dienstag | 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |