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Integration

Foto: Integration
Foto: Integration (c) Elisa Dietenberger


Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft hier lebenden Ausländer ist ein erklärtes Ziel der Politik. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Nur wer Deutsch spricht, kann sich im täglichen Leben zurechtfinden, einen Schulabschluss erwerben und am Arbeitsmarkt aktiv teilnehmen.

Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges oder aus humanitären Gründen oder als langfristiger Aufenthaltsberechtigter (EU) erhalten haben. Die Ausländerbehörde erteilt entsprechende Bestätigungen der Teilnahmeberechtigung.

Andere Ausländer und deren Familienangehörige können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze für eine Kursteilnahme zugelassen werden.

§ 44a Aufenthaltsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen Ausländer zum Integrationskurs verpflichtet werden können, unter anderem bei Fehlen einfacher Deutschkenntnisse.

Die Ausländerbehörde ist gehalten, im Falle einer Verpflichtung die Teilnahme am Integrationskurs zu überwachen und ggf. Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen. So kann zum Beispiel bei wiederholter Teilnahmeverweigerung an bestimmten Kursabschnitten ein Bußgeld verhängt werden.

Der Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden. Er besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs ist in Kursabschnitte mit jeweils 100 Unterrichtsstunden gegliedert. Die ersten 300 Unterrichtsstunden werden Basissprachkurs genannt, die darauf folgenden 300 Unterrichtsstunden Aufbausprachkurs.

Der Sprachkurs hat zum Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen den Wortschatz erwerben, den sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen.

Der Orientierungskurs informiert die Teilnehmer über das Leben in Deutschland und vermittelt ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.

Es gibt weitere Integrationskurse, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Intensivkurse für schnelleres Lernen). Welcher Kurs für Sie der richtige ist und mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten, stellt der Kursträger in einem Test vor Kursbeginn fest.

Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII bezieht, kann auf Antrag vom Teilnahmebeitrag befreit werden.

Eine Übersicht über die Integrationskursträger in Würzburg sowie ein Merkblatt und ein Schaubild zum Integrationskurs finden Sie hier:

Integrationskurs - Schaubild (BAMF, Februar 2022) Integrationskurs - Schaubild (BAMF, Februar 2022), 263 KB
Integrationskurs - Merkblatt (BAMF, Mai 2023) Integrationskurs - Merkblatt (BAMF, Mai 2023), 197 KB

Das Merkblatt steht auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge externer Linkin zahlreichen Fremdsprachen zur Verfügung.

Integrationskursträger Würzburg - Übersicht Integrationskursträger Würzburg - Übersicht, 185 KB

Die aktuellen Integrationskursträger in Ihrer Umgebung sehen Sie auf der Internetseite des BAMFexterner Link.


Eine Übersicht über Beratungsstellen und Informationsquellen in Migrations- und Integrationsfragen finden Sie auf den Seiten des Ausländer- und Integrationsbeirates der Stadt Würzburg.


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