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Lärmaktionsplanung Schiene des Eisenbahn-Bundesamtes: Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 13. März 2023 startet das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung Schiene.

Bis zum 24. April 2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.deexterner Link freigeschaltet. Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen.

„Durch unsere Lage ist die Stadt Würzburg stark vom Schienenlärm betroffen. Wir nehmen dieses Problem sehr ernst und versuchen auf verschiedenen Ebenen Verbesserungen zu erreichen. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet nun die Möglichkeit, sich in die Erarbeitung des Lärmaktionsplans Schiene aktiv einzubringen. Daher ist es wünschenswert, wenn alle Würzburger Bürgerinnen und Bürger, die von Schienenlärm betroffen sind, dieses Angebot nutzen und so zur Erstellung des Lärmaktionsplans Schiene einen Beitrag leisten“, sagt Bürgermeister Martin Heilig.

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).  

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
 

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