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Ab in den Sommerurlaub – aber nur mit gültigen Reisedokumenten!

„Wer diesen Sommer eine Auslandsreise plant, sollte jetzt die Gültigkeit seiner Reisedokumente überprüfen, um bei Bedarf neue Dokumente noch rechtzeitig beantragen zu können“, so ein Hinweis des Bürgerbüros.

  • Da ein Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt wird, können sich Bearbeitungszeiten von bis zu 5 Wochen ergeben. Hierauf hat die Stadt Würzburg keinen Einfluss.
  • Ein Kinderreisepass wird dagegen von der Stadt Würzburg sofort ausgestellt und ggf. auch verlängert, sofern alle erforderlichen Unterlagen und Unterschriften vorgelegt werden.
  • Zum Besitz eines gültigen Reisepasses ist man dann verpflichtet (sog. Passpflicht), wenn man als Deutsche oder Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über eine Auslandsgrenze ausreisen möchte. Hierzu gehören grundsätzlich auch die Grenzen der EU-Staaten.
  • Bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes ist der alte Personalausweis oder der alte Reisepass oder Kinderausweis sowie das Familienbuch oder die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde (Kopie genügt) mitzubringen, um Abweichungen des Melderegisters von den Ausweisdaten auszuschließen und ggfs. zu berichtigen. Ebenso ein aktuelles biometrisches Passfoto, dessen Erstellung auch im Bürgerbüro möglich ist.
  • Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird.
  • Nach dem 6. Geburtstag muss das Kind für den Reisepass die Fingerabdrücke leisten.
  • Nach dem 10. Geburtstag muss das Kind das Ausweisdokument unterschreiben. Kinderreisepässe können nur bis zum 12. Lebensjahr beantragt werden.
  • Der Reisepass kostet für alle Bürgerinnen und Bürger unter 24 Jahren 37,50 EUR und ist 6 Jahre gültig. Ansonsten beträgt die Gebühr 60,00 EUR. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre. Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 EUR, ist max. 1 Jahr gültig und kann anlassbezogen verkürzt werden.
  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 EUR, die Verlängerung kostet 6,00 EUR.
  • Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
  • Diese Gebühren verdoppeln sich, wenn Ausweisdokumente (Reisepässe und Kinderreisepässe) nicht am Haupt-, sondern am Nebenwohnsitz beantragt bzw. ausgestellt werden. In diesem Fall ist eine Ermächtigung der Hauptwohnsitzbehörde notwendig. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen und ein erneutes Vorsprechen erforderlich machen (neuer Termin).

Für die Beantragung der Reisedokumente ist ein Termin im Bürgerbüro notwendig. Dieser kann online unter https://www.wuerzburg.de/terminvergabe vereinbart werden. In der Regel stehen Termine in 2 Wochen ab Vereinbarung zur Verfügung. Sollte dies nicht der Fall sein, ein Reisepass jedoch dringend benötigt werden, kann unter buergerbuero@stadt.wuerzburg.de ein kurzfristiger Termin angefragt werden; die Dringlichkeit des Termins muss hierbei belegt werden.

Zur Abholung der neuen Reisedokumente steht im Rathaus im Eingangsbereich „Vierröhrenbrunnen“ ein Pass-Ausgabeterminal zur Verfügung, das eine Abholung ohne weitere Vorsprache im Bürgerbüro ermöglicht.

Die Sammelrufnummer für Ausweisangelegenheiten des Bürgerbüros lautetTel: 0931 - 37 24 31

Ausführliche Informationen und Öffnungszeiten finden sich unter folgendem Link: www.wuerzburg.de/reisepass


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