Beratende Fachkräfte informierten sich über die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen
Viele von ihnen möchten in ihrem, im Ausland erlernten, Beruf arbeiten, müssen sich aber erst ihre ausländische Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung wird bei der zuständigen Stelle eingereicht. Doch welche Stelle ist für Beruf und Studium in Unterfranken zuständig? Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Wer hilft beim Anerkennungsprozess? Dies sind einige der Fragen, mit denen sich Menschen mit ausländischen Qualifikationen auseinandersetzen.
Die zuständigen Stellen unterscheiden sich nach Art des Berufs, der Region, in der sie arbeiten möchten, und dem Bildungsniveau. Jede Institution hat ihre eigene Art, das Verfahren einzuleiten und zu bearbeiten. Der Anerkennungsprozess dauert in der Regel drei bis vier Monate, manchmal auch länger, wenn Dokumente aus dem Ausland noch angefordert werden müssen. Die Gebühr für das Verfahren beträgt in der Regel zwischen 100 und 600 Euro, bei approbationspflichtigen Berufen (Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte) oft mehr Die Bildungskoordinatorin für Zugewanderte der Stadt Würzburg, Zeynep Sen, und die Regionalkoordinatorin Würzburg des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Gabriele Wiedamann, organisierten daher einen Fachaustausch, der zum Ziel hatte, Licht in Berufsanerkennungsverfahren zu bringen.
Viele Fragen gab es von den Teilnehmenden, die Menschen mit Migrationshintergrund beraten. Wie funktioniert ein Anerkennungsverfahren, was ist eine teilweise Anerkennung, was eine volle Anerkennung? Was kostet die Anerkennung und welche finanzielle Unterstützung können Betroffene beantragen, wie lange dauert das Verfahren und vieles mehr. Antworten hatten Mara Röllinger und Jeannette Göldner (Anerkennung von ausländischen Qualifikation und Anpassungsqualifizierungen bei der Handwerkskammer für Unterfranken), Benedikt Pfeuffer (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren und Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt), Ingeborg Anschütz, Mariella Kossatz und Johanna Schwinn (Anerkennungsberatung und Qualifizierungsberatung, bfz gGmbH Würzburg). „Die Teilnehmenden, insgesamt waren wir fast 40 Personen“, berichtet Bildungskoordinatorin Zeynep Sen, „waren sehr dankbar für den Austausch, der auch zur Vernetzung zwischen den einzelnen Institutionen diente. Denn alle haben die gleichen Fragen zu den komplexen Anerkennungsverfahren.“ Nur ein Beispiel: Die Anerkennungsverfahren unterscheiden sich bereits in der Herkunft der Migrantin oder des Migranten aus einem EU- oder Nicht-EU-Staat. Ein Antrag auf Anerkennung kann beispielsweise auch aus dem Ausland gestellt werden. Wichtig ist jedoch beispielsweise zu wissen, dass Anerkennungsverfahren und das Visumsverfahren getrennte Verfahren sind. Beide müssen gesondert beantragt werden.
Anerkennungsverfahren kosten Geld. Teilweise können die Kosten ganz oder teilweise über eine finanzielle Förderung bezahlt werden. Hierzu beraten die Anerkennungsberatungsstellen.
Das Format wird nun einmal im Jahr stattfinden.
Bei Fragen zur Anerkennung beruflicher ausländischer Abschlüsse:
Zeynep Sen, Stadt Würzburg, Tel. 09 31/37-2292, zeynep.sen@stadt.wuerzburg.de.
(28.03.2024)