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Serviceleistungen nach Lebenslagen


Aufenthaltsbescheinigung

Ausländische MitbürgerInnen müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen.


Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird Personen aus unterschiedlichen Gründen erteilt.


Aufenthaltstitel


Aufenthaltstitel für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte

zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung


Ausländerbeirat, Integrationsbeirat

Der Ausländer- und Integrationsbeirat ist eine Interessensvertrung der "Ausländerinnen und Ausländer" und wird alle sechs Jahre neu gewählt.


Ausländerrecht, Asylrecht

Hier finden Sie wichtige Rechtsbestimmungen.


Bildungskoordination für Neuzugewanderte und Sprachbildung

Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die Integration von Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft.


Blaue Karte EU

Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen


Eheschließung mit einem ausländischen Partner in Deutschland

Was ist zu beachten, wenn ein Eheschließender oder beide Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?


Einbürgerung

Sie wollen Ihre Einbürgerung in den Deutschen Staatsverband beantragen? Wichtiger Hinweis: Die Stadt Würzburg (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Würzburg haben. 


Einladung (Verpflichtungserklärung)

Kann bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kein Nachweis ausreichender Mittel erbracht werden, können Dritte mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben (= Verpflichtungsgeber oder Einlader). 


Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Als Mehrstaater können Sie durch schriftliche Erklärung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. 


Flüchtlinge, Beratungsstellen und Informationsmaterial

Hier finden Sie wichtige Adressen von Beratungsstellen.


Integrationsarbeit

Bildungskoordiantion für Neuzugewanderte und Sprachbildung, Bürgerschaftliches Engagement,Beratung im Reuterhaus


Leistungen für Asylbewerber

Wer erhält Leistungen? Welche Ansprüche gibt es? Wo erhält man die Leistungen?


Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.


Ombudsrat

Der Ombudsrat ist eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen. Durch Beratung, Gespräche und Vermittlung von Hilfsangeboten wollen die Ombudsleute Probleme aus der Welt schaffen.


Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten

Hier finden Sie Informationen, welche Abteilung für den Vollzug des Zuwanderungsgesetzes zuständig ist.


Verpflichtungserklärung

Kann bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kein Nachweis ausreichender Mittel erbracht werden, können Dritte mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben (= Verpflichtungsgeber oder Einlader). 


Adresse
Allgemeine Telefonvermittlung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 / 37-0
Fax: 0931 / 37-33 73
info@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der einzelnen Dienststellen!

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag    08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr