Ausländische MitbürgerInnen müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird Personen aus unterschiedlichen Gründen erteilt.
zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Der Ausländer- und Integrationsbeirat ist eine Interessensvertrung der "Ausländerinnen und Ausländer" und wird alle sechs Jahre neu gewählt.
Hier finden Sie wichtige Rechtsbestimmungen.
Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die Integration von Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft.
Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen
Was ist zu beachten, wenn ein Eheschließender oder beide Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?
Sie wollen Ihre Einbürgerung in den Deutschen Staatsverband beantragen? Wichtiger Hinweis: Die Stadt Würzburg (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Würzburg haben.
Kann bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kein Nachweis ausreichender Mittel erbracht werden, können Dritte mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben (= Verpflichtungsgeber oder Einlader).
Als Mehrstaater können Sie durch schriftliche Erklärung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben.
Hier finden Sie wichtige Adressen von Beratungsstellen.
Bildungskoordiantion für Neuzugewanderte und Sprachbildung, Bürgerschaftliches Engagement,Beratung im Reuterhaus
Wer erhält Leistungen? Welche Ansprüche gibt es? Wo erhält man die Leistungen?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Der Ombudsrat ist eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen. Durch Beratung, Gespräche und Vermittlung von Hilfsangeboten wollen die Ombudsleute Probleme aus der Welt schaffen.
Hier finden Sie Informationen, welche Abteilung für den Vollzug des Zuwanderungsgesetzes zuständig ist.
Kann bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kein Nachweis ausreichender Mittel erbracht werden, können Dritte mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben (= Verpflichtungsgeber oder Einlader).