Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung.
Hier erfahren Sie den genauen Wortlaut der Verordnung über das Leichen- und Bestattungswesen in der Stadt Würzburg.
Übersicht über die Würzburger Friedhöfe
Hier erfahren Sie den genauen Wortlaut der Satzung der Stadt Würzburg über die Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung.
Hier erfahren Sie den genauen Wortlaut der Satzung über die Benutzung von Friedhöfen und Bestattungseinrichtungen der Stadt Würzburg.
Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist v.a.dann ratsam, wenn der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt.
Für Personen, die in Würzburg, Reichenberg, Randersacker, Theilheim und Zell a.Main gestorben sind, können Sie hier online eine Sterbeurkunde beantragen.
Sterbefälle von Personen, die in Würzburg verstorben sind, werden beim Standesamt Würzburg beurkundet.
Die Vorsorgeregelung gilt für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten und für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können.