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Serviceleistungen nach Lebenslagen


Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Für Sie zuständig


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Adresse
Allgemeine Telefonvermittlung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 / 37-0
Fax: 0931 / 37-33 73
info@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der einzelnen Dienststellen!

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag    08:30 - 12:00 Uhr;
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr