Zahlungsmöglichkeiten
Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzugsermächtigung
Sie können periodisch wiederkehrende Zahlungen bequem mittels SEPA-Basis-Lastschrift erledigen. Hierfür benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes SEPA-Mandat. Wir würden fällige Zahlungen immer termingerecht von Ihrem Konto abbuchen. Für Sie entfallen dadurch: Arbeit, Wege, Bankgebühren und unliebsame Verzugszinsen, Mahngebühren sowie Beitreibungskosten.
Sollten Sie den Lastschrifteinzug nicht mehr wünschen, können Sie jederzeit Ihren Abbuchungsauftrag bei uns widerrufen und die Zahlungen stornieren lassen.
Das entsprechende PDF-Formular können Sie hier herunterladen.
Den dafür notwendigen Adobe Acrobat-Reader können Sie hier kostenfrei herunterladen:
www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html
Drucken Sie sich das Formular bitte aus und füllen Sie es vollständig aus (Finanzadress-Nummer und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie uns bitte das SEPA-Lastschriftmandat an folgende Adresse:
Stadt Würzburg
Fachbereich Finanzen
Fachabteilung Stadtkasse
97067 Würzburg
Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail kann nicht verwendet werden, da uns Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss!
Zahlung durch Überweisung
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
Für Gewerbesteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall, Straßenreinigung, Niederschlagswasser und Kanaleinleitung):
Bank | SWIFT-BIC | IBAN |
---|---|---|
Sparkasse Mainfranken Wzbg. | BYLADEM1SWU | DE97 7905 0000 0000 0001 41 |
Für sonstige Einnahmen:
Bank | SWIFT-BIC | IBAN |
---|---|---|
Sparkasse Mainfranken Wzbg. | BYLADEM1SWU | DE92 7905 0000 0042 0000 67 |
VR-Bank Würzburg | GENODEF1WU1 | DE17 7909 0000 0000 0002 05 |
Damit wir Ihre Zahlungen richtig verbuchen können, geben Sie bitte immer im Verwendungszweck das im Bescheid oder der Kostenrechnung vorgegebene Buchungskennzeichen an, z. B. Finanzadress-Nummer (FAD), Haushaltsstelle, Antragsnummer usw.
Zahlung per Scheck
Wichtig ist auch hier die Angabe eines Buchungszeichens (FAD, Haushaltsstelle, Antragsnummer...), damit die entsprechende Einnahmebuchung von uns richtig zugeordnet werden kann.
Im Zusammenhang mit der Zahlung per Scheck möchten wir Sie auf eine Gesetzesänderung hinweisen. Seit diesem Jahr gilt eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadt Würzburg als entrichtet.
D. h. wenn Sie uns einen Scheck für den Steuertermin 15.11. (Donnerstag) übersenden wollen, muss dieser spätestens am 12.11. (Montag) in der Stadtkasse eingegangen sein. Bei späterem Posteingang, gilt die Scheckzahlung als zu spät entrichtet, mit der Folge, dass Säumniszuschläge entstehen.
Um diese unliebsamen Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) oder per Überweisung.