Aufgaben der Fachabteilung Stadtkasse
Ausgabebuchhaltung - Zahlungsverkehr
Der gesamte inländische sowie ausländische Zahlungsverkehr der Stadt Würzburg wird zentral durch die Ausgabebuchhaltung der Stadtkasse abgewickelt.
Einnahmebuchhaltung (Zahlungsüberwachung - Mahnverfahren)
Die Einnahmebuchhaltung ist zuständig für die Verbuchung von Gutschriften auf den städtischen Konten und für die Eingabe von Einzugsermächtigungen.
Sollten Zahlungen nicht oder nicht vollständig bei uns eingehen, wird über diesen Bereich das Mahnverfahren eingeleitet. Um Auskünfte effektiver geben zu können, haben wir die Einnahmebuchhaltung in zwei Fachgruppen unterteilt:
- Fachgruppe 1 - Steuern und Grundbesitzabgaben
In dieser Fachgruppe werden Zahlungen sowie Bankeinzugsermächtigungen für alle Steuern (Gewerbe-, Grundsteuer, Hundesteuer) und alle Grundbesitzabgaben (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Kanaleinleitung und Niederschlagswasser) bearbeitet. - Fachgruppe 2 - Sonstige Einnahmen
In dieser Fachgruppe werden Zahlungen und Einzugsermächtigungen für alle anderen Einnahmen (außer Steuern und Grundbesitzabgaben) bearbeitet.
Vollstreckung
Die Vollstreckungsstelle der Stadt Würzburg wird dann tätig, wenn Forderungen trotz vorheriger Mahnung nicht beglichen wurden. Da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit weiteren Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, frühzeitig mit unserer Vollstreckungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Ausstellung von Bescheinigungen/Bestätigungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die Stadtkasse ist zuständig für die Ausstellung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. In der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Würzburg bestehen, wie zum Beispiel rückständige Gewerbesteuer oder Grundbesitzabgaben. Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden insbesondere zur Vorlage bei anderen Behörden zur Erlangung von Konzessionen und Fahrerlaubnissen oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt. - Zuwendungsbestätigungen
Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes werden durch die Stadtkasse ausgestellt, aber nur für Spenden an die Stadt Würzburg bzw. an städtische Einrichtungen.
Verwahrung von Sicherheitsleistungen und Bürgschaften
Die Stadtkasse ist ebenfalls mit der Verwahrung von Wertgegenständen, insbesondere in Form von Sicherheitsleistungen und Bürgschaften beauftragt.