Schmutzwassergebühren werden für die Entsorgung des Schmutzwassers erhoben. Die Entsorgung umfasst die Ableitung im städtischen Kanalnetz und die Reinigung des Schmutzwassers in den Kläranlagen.
Die Festsetzung der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Entwässerungsbeitrags- und Gebührensatzung der Stadt Würzburg.
Fragen und Antworten Dezember 2022, 26 KB |
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich die dem Grundstück zugeleitete Frischwassermenge herangezogen, die Sie von der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) beziehen.
Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 1,89 Euro pro Kubikmeter (Mehrwertsteuer fällt nicht an).
Den Gebührenbescheid für das Schmutzwasser erhalten Sie von der Stadt Würzburg, Fachabteilung Steuern und Gebühren.
Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr:
Am Verbrauchsort wurde durch Wasserzählerablesung für den zurückliegenden Zeitraum ein Frischwasserverbrauch in Höhe von 100 Kubikmeter ermittelt. Auf Basis dieses Frischwasserbezuges wird die Schmutzwassergebühr ermittelt. Durch Multiplikation der gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge mit dem jeweils gültigen Schmutzwasserwassergebührensatz von derzeit 1,89 Euro pro Kubikmeter ergibt sich eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 189,00 Euro.
Sonderwasserzähler (Gartenwasser, Zisternenwasser und sonstiges) melden (Online-Service),
Sonderwasserzähler (Gartenwasser, Zisternenwasser und sonstiges) melden, 128 KB |
Mitteilung über den Eigentumswechsel (Online-Service), |
Leiten Sie größere Mengen Frischwasser nicht in das städtische Kanalnetz, können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen ermäßigend geltend machen.
Voraussetzung hierfür ist die Installation eines zusätzlichen, geeichten Zwischenzählers. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Formularen
Antrag auf Gartenwasserabzug, 49 KBAntrag auf Gartenwasserabzug HINWEISE, 65 KB |
Schmutzwassergebühr:
abwassergebuehr@stadt.wuerzburg.de
Tel. 09 31 / 37 32 18
Tel. 09 31 / 37 32 33
Zimmer 209
Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers erhoben. Für alle Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird, ist diese Gebühr von dem/der Grundstückseigentümer/in zu entrichten.
Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Würzburg.
Für die Niederschlagswassergebühr wird die Grundstücksgröße (Grundstück = Flurstück mit eigener Flurstücksnummer), wie sie im Grundbuch ausgewiesen ist und ein so genannter Gebietsabflussbeiwert (GAB) herangezogen.
Der Gebietsabflussbeiwert ist ein speziell für die Stadt Würzburg ermittelter Durchschnittswert, der den Anteil der bebauten und befestigten Flächen des Grundstückes, von denen das Niederschlagswasser in den städtischen Abwasserkanal fließt, an der Gesamtfläche des Grundstücks angibt. Diese Flächenanteile sind je nach Bebauungsart unterschiedlich groß. Das Stadtgebiet wurde deshalb in verschiedene Gebiete gleicher Bebauungsart gegliedert, denen jeweils ein Gebietsabflussbeiwert zugeordnet wurde.
Hierbei handelt es sich um einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, da nicht die tatsächlich an das städtische Kanalnetz angeschlossene Ableitungsfläche zur Gebührenfestsetzung herangezogen wird. Diese Vorgehensweise ist von der Rechtsprechung anerkannt.
Den einschlägigen Gebietsabflussbeiwert für Ihr Grundstück können Sie der Gebietsabflussbeiwertkarte entnehmen, die als Lageplan Teil der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Würzburg ist.
Durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit dem entsprechenden Gebietsabflussbeiwert wird dann die für den Gebührenbescheid maßgebliche „reduzierte Grundstücksfläche“ ermittelt.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 0,46 Euro pro Quadratmeter und Jahr (Mehrwertsteuer fällt nicht an).
Die Niederschlagsgebühren sind Teil des Bescheides über Grundbesitzabgaben.
Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr:
Bei einem Grundstück mit einer Fläche von 2.000 Quadratmeter und einem Gebietsabflussbeiwert von 0,5 ergibt sich eine „reduzierte Grundstücksfläche“ in Höhe von 1.000 Quadratmeter.
Mit einem Gebietsabflussbeiwert von 0,5 wird somit vermutet, dass 50 Prozent der Grundstücksfläche an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind. Zur Berechnung der jährlichen Niederschlagswassergebühr wird dann die „zu verrechnende Grundstücksfläche“ von hier 1.000 Quadratmeter mit dem jeweils gültigen Niederschlagswassergebührensatz von derzeit 0,46 Euro pro Quadratmeter multipliziert. Somit ergibt sich eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von 460 Euro.
Rückermainstr. 2
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Tel: 0931 - 37 32 18
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