Menü

Standesamt

Geburt im Ausland

Ja, Sie können die Geburt nachbeurkunden lassen, müssen das aber nicht. Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig.

Geburt im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service) Geburt im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service), externer Link

Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung Kontakt auf, wenn Sie noch im Ausland leben.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in

  • Würzburg
  • Randersacker (mit Lindelbach)
  • Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
  • Theilheim
  • Zell am Main

haben, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an uns für weitere Informationen.

Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 70,00 €.


>>> zurück