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Standesamt

Geburt im Ausland

Ja, Sie können die Geburt nachbeurkunden lassen, müssen das aber nicht. Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig.

Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung Kontakt auf, wenn Sie noch im Ausland leben.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in

  • Würzburg
  • Randersacker (mit Lindelbach)
  • Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
  • Theilheim
  • Zell am Main

haben, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an uns für weitere Informationen.

Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 70,00 €.


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