Standesamt
Wenn Sie oder Ihr/e Partner/in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in den meisten Fällen für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ehefähigkeitszeugnis mit weiteren erforderlichen Dokumenten im Heiratsbüro beantragen müssen. Für die Bearbeitung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis fällt eine gewisse Bearbeitungszeit an. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig im Heiratsbüro, welche Unterlagen Sie genau benötigen werden.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses aus oder nehmen Sie bei weiteren Fragen Kontakt mit dem Heiratsbüro per E-Mail oder Telefon auf.
Im Ausland erfolgte Eheschließungen von deutschen Bürgerinnen und Bürgern oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.
Das Standesamt Würzburg ist für Sie zuständig, wenn Sie in Würzburg gemeldet sind oder Ihr letzter gemeldeter Wohnsitz in Deutschland in Würzburg war. Dies gilt auch für die Gemeinden
- Randersacker (mit Lindelbach)
- Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
- Theilheim
- Zell am Main
Informationen zur nachträglichen Registrierung einer im Ausland erfolgten Eheschließung von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf.
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Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 28 70
standesamt.ausland@stadt.wuerzburg.de
Mo: | 08.30 - 13.00 Uhr |
Di: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Fr: | 08.30 - 12.00 Uhr |