Standesamt
Trauungen finden bei uns jeweils donnerstags und freitags und an ausgewählten Samstagen von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr im 30-Minuten-Rhythmus statt.
Trauungen im Wenzelsaal können jeweils zu den Uhrzeiten um 10.00 Uhr und 11.30 Uhr gebucht werden.
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Traukalender werktags außer Samstag, 66 KB |
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Traukalender für Samstag, 61 KB |
Sie können frühestens 12 Monate vor Ihrem Wunschtermin Ihren Trautermin reservieren.
Wenn Sie z.B. für den 10.05.2024 einen Termin reservieren möchten, ist das ab dem 01.05.2023 möglich.
Bitte nutzen Sie für die Reservierung das Vorreservierungsformular und senden uns dieses per E-Mail zu.
Für die Reservierung fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro an. 25,00 Euro werden Ihnen später im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung gutgeschrieben.
Wappensaal im 1. Stock des Würzburger Rathauses
- Mietpreis: 80,00 Euro für den Zeitraum der Trauung inklusive entsprechendem Blumenschmuck
- Eine Änderung des Mietpreises ist bis zum Abschluss Ihres Mietvertrags möglich. Wir schließen den Mietvertrag mit Ihnen im Rahmen der erfolgten Anmeldung zur Eheschließung, also frühestens 6 Monate vor dem Trautermin.
- Maximale Personenzahl im Wappensaal (inkl. Brautpaar) : 50 (Sitz- und Stehplätze)
Wenzelsaal im Grafeneckart-Turm
- Mietpreis: 350,00 €/Stunde inklusive entsprechendem Blumenschmuck
- Eine Änderung des Mietpreises ist bis zum Abschluss Ihres Mietvertrags möglich. Wir schließen dem Mietvertrag mit Ihnen im Rahmen der erfolgten Anmeldung zur Eheschließung, also frühestens 6 Monate vor dem Trautermin.
- Maximale Personenzahl im Wenzelsaal (inkl. Brautpaar) : 80 (20 Sitz- und weitere Stehplätze)
Sie können den Wenzelsaal im Grafeneckart jeweils für 1 Stunde um 10.00 Uhr und 11.30 Uhr anmieten.
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Wegbeschreibung Wenzelsaal, 133 KB |
Wir im Standesamt Würzburg nehmen Ihre Anmeldung zur Eheschließung an, wenn Sie oder Ihr/e Partner/-in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind:
- Würzburg
- Randersacker (mit Lindelbach)
- Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
- Theilheim
- Zell a.Main
Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.
In der Regel benötigen alle deutschen Eheschließenden folgende Unterlagen:
- ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen, dieser enthält eine gegenseitige Vollmacht
- Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises
Alle weiteren Daten über Ihren Familienstand und Ihre aktuelle Namensführung können wir beim zuständigen Meldeamt und Standesamt in Deutschland erfragen.
Bitte beachten Sie, dass bei Datenabrufen, die bei Standesämtern außerhalb Bayerns erfolgen, eine Gebühr von 12 Euro je Datenabruf für Sie anfallen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie oder Ihr Partner außerhalb Bayerns geboren sind oder bereits eine Vorehe außerhalb Bayerns geschlossen haben.
Wenn Sie als Spätaussiedler/-in im Ausland geboren sind, beachten Sie bitte bezüglich der erforderlichen Unterlagen zusätzlich dieses Merkblatt:
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Merkblatt-Spätaussiedler, 88 KB |
In allen anderen Fällen, also z.B. wenn Sie oder Ihr/e Partner/-in
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren sind,
- Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
- Ihre letzte Ehe im Ausland aufgelöst wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben,
nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Heiratsbüro auf und senden möglichst direkt den Auskunftsbogen mit.
Wenn Sie beide oder einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Heiratsbüro auf.
Bei manchen Ländern (z.B. Österreich, Frankreich, Italien, Türkei) ist es erforderlich, dass Sie ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis von Ihren Heimatbehörden vorlegen, bei anderen Ländern (z.B. Rumänien, Ungarn, Syrien) ist es erforderlich, dass wir beim Oberlandesgericht Bamberg eine sogenannte Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen müssen.
Dafür müssen Sie in der Regel Dokumente aus Ihren Heimatländern beschaffen und dies kann einige Zeit dauern.
Zur persönlichen Beratung füllen Sie bitte das Formular zur Auslandsberatung aus und senden uns dieses per E-Mail oder Post zu. Das Formular finden Sie im Formularservice.
Bitte beachten Sie, dass eine individuelle Auskunftserteilung gebührenpflichtig ist und später bei der Anmeldung zur Eheschließung wieder komplett gutgeschrieben wird.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate lang gültig.
Das bedeutet, Sie können frühestens 6 Monate im Vorfeld Ihres beabsichtigten Termins die Eheschließung anmelden. Wenn Sie z.B. am 20.07.2023 heiraten möchten, können Sie frühestens ab dem 20.01.2023 die Eheschließung anmelden. Eine Anmeldung zum späteren Zeitpunkt ist auch möglich.
Das Standesamt Würzburg ist auch für alle personenstandsrechtliche Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger folgender Gemeinden zuständig
- Randersacker (mit Lindelbach)
- Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
- Theilheim
- Zell am Main
Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Eheschließung bei uns im Heiratsbüro anmelden. Die Trauung kann dann auch in Würzburg, in Ihrer Gemeinde oder in einem anderen deutschen Standesamt stattfinden.
Wenn Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde heiraten möchten, wenden Sie sich bitte an die Geschäftszimmer und vereinbaren einen Trautermin. Die schriftliche Bestätigung reichen Sie gemeinsam mit den anderen erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Würzburg ein. Das ist schriftlich möglich.
Wenn Sie in Würzburg heiraten möchten, vereinbaren Sie den Trautermin mit unserem Heiratsbüro.
Wenn Sie in einer ganz anderen Gemeinde außerhalb heiraten möchten, sind wir im Standesamt Würzburg für die offizielle Anmeldung zur Eheschließung zuständig und leiten dann Ihre Unterlagen an Ihr Wunschstandesamt weiter. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem Wunschstandesamt entsprechend Ihren Trautermin.
Wir benötigen die gleichen Unterlagen wie unter der Rubrik "Welche Unterlagen müssen wir für die Anmeldung vorlegen?". Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit dauert und noch zu Ihrem Eheschließungsstandesamt weitergeleitet werden muss. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor Ihrem beabsichtigten Trautermin per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf.
Sie können frei entscheiden, in welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten.
Sie können bei uns einen Trautermin reservieren.
Bitte melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an. Von dort erhalten wir Ihre Anmeldeunterlagen und bereiten die Eheurkunden für Ihren Trautermin vor. Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung der Trauung sowie für die Ausstellung von Eheurkunden Gebühren anfallen und ggf. Mehrkosten für Samstagszuschlag und für einen besonderen Trauort.
Im Rathaus Würzburg finden bis zu 8 Trauungen an einem Vormittag statt. Daneben erledigen im Rathaus andere Bürgerinnen und Bürger Ihre Behördengänge oder besuchen Ausstellungen im Foyer des Rathauses. Wir bitten daher um gegenseitige Rücksichtnahme. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt und informieren Sie Ihre Gäste.
Begrüßung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten im Trausaal
Wir begrüßen Sie und Ihre Gäste im Trausaal und stellen durch die Vorlage Ihre Ausweisdokumente fest, dass das richtige Brautpaar anwesend ist und klären die gewünschte Namensführung ab.
Falls seit der Anmeldung der Eheschließung bis zur Trauung noch Änderungen eingetreten sind, haben Sie diese bereits im Vorfeld dem Heiratsbüro gemeldet. Es sollten jetzt keine Änderungen mehr bekanntgegeben werden.
Wir halten eine kleine angemessene Rede an Sie - verbunden mit guten Wünschen.
Der rechtliche Teil
Wir fragen Sie einzeln und nacheinander, ob Sie die Ehe mit dem oder der jeweils anderen eingehen möchten und Sie können diese Frage mit einem einfachen "Ja" beantworten. Sie dürfen natürlich gerne mehr Worte nutzen, ein "Ja" sollte dabei jedoch eindeutig enthalten sein.
Gleichzeitig mit der geschlossenen Ehe tritt eine evtl. getroffene Namensentscheidung in Kraft.
Nach dem Ja-Wort können Sie sich - wenn von Ihnen gewünscht - Ihre Ringe anstecken.
Wir verlesen die Niederschrift zur Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten.
Haben Sie bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmt, so unterschreibt der Ehegatte, dessen Name sich geändert hat, die Niederschrift bereits mit dem neuen Ehenamen und fügt den Geburtsnamen mit dem Zusatz "geb." hinzu, z.B. Toni Schmitt, geb. Maier.
Gratulation
Wir gratulieren Ihnen zum Ende zur Eheschließung und überreichen Ihnen die gewünschte Anzahl an Eheurkunden. Wenn Sie zur Ablage der Eheurkunden ein Stammbuch erwerben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Heiratsbüro auf.
Die städtische Kantine bietet Ihnen im Anschluss an Ihre Trauung einen Sektempfang an. Für den Historischen Trausaal und für den Wappensaal findet der Sektempfang im Foyer im 1. Stock im Rathaus statt.
Im Wenzelsaal wird Ihnen das Catering direkt vor Ort angeboten.
Für Fragen rund um das komplette Angebot steht Ihnen die Kantinenverwaltung der Stadt Würzburg per Telefon oder E-Mail gerne zur Verfügung: Tel.: 0931 - 37 34 77
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Sektempfang Montag mit Freitag, 184 KB |
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Sektempfang Samstag, 185 KB |
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Speisenangebot, 96 KB |
Bei manchen Institutionen ist es wichtig, den geänderten Familienstand und ggf. auch die Namensänderung mitzuteilen. Denken Sie also nach der Eheschließung bitte daran diese Stellen zeitnah zu informieren. Dazu gehören z.B.:
- alle Behörden und Einrichtungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, BaföG,...)
- Arbeitgeber/Universität
- Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, weitere Versicherungsverträge
- Telefon- oder Internetanbieter, Energieversorgungsunternehmen, Netzanbieter für das Handy
- Umschreibung von Sonderberechtigungen (z.B. Waffenberechtigungskarte, etc.)
- Umschreibung von Bankdaten, Konten und Kreditkarten, Daueraufträgen oder Abbuchungsberechtigungen
Ihre Steuerklasse ändert sich automatisch in die Steuerklasse IV. Sollten Sie eine Änderung in andere Steuerklassen erwägen, informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Aktualisierung des Namens im Personalausweis bzw. im Reisepass sowie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II beim zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes.
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, § 1355 BGB
Dies kann der Geburtsname einer der Eheschließenden oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name (z.B. aus einer Vorehe) eines Ehegatten sein.
Sie können ohne Frist auch später einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dafür müssen Sie beim Standesamt gemeinsam eine Erklärung abgeben. Diese Erklärung ist gebührenpflichtig.
Eine Ehenamensbestimmung ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.
Die Rückkehr zum Geburtsnamen kann nur im Falle einer Auflösung der Ehe (Scheidung, Tod) erfolgen.
Wenn Sie keine Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens abgeben, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehen der Ehe tragen.
Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder einer von beiden mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt:
Sie haben die Möglichkeit eine Entscheidung zu treffen, nach welchem Recht Sie Ihre künftige Namensführung bestimmen wollen.
Ausführliche Informationen zur Namensführung erhalten Sie in einem Beratungsgespräch im Heiratsbüro.
Wir erheben die Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis
Beachten Sie bitte auch, dass für die Anmietung von Wappensaal oder Wenzelsaal, die dann aktuell gültigen Mietpreise dazukommen.
Die wichtigsten Gebühren im Überblick:
Anmeldung der Eheschließung von 2 Deutschen (Grundgebühr) | 55,00 Euro |
Zuschlag Einsichtnahme in Register oder Datenabruf, pro Register und Datenabruf1 | 12,00 Euro |
Zuschlag bei ausländischer Beteiligung, je ausländischem Ehegatten | 30,00 Euro |
Vorreservierung eines Trautermins | 25,00 Euro |
Samstagszuschlag | 120,00 Euro |
Eheurkunde pro Exemplar | 12,00 Euro |
Durchführung einer Trauung, die in Würzburg angemeldet wurde | 0,00 Euro |
Durchführung einer Trauung, die bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde | 40,00 Euro |
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Trauung im Ausland (Grundgebühr) | 55,00 Euro |
Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung im Ausland (Grundgebühr) | 50,00 Euro |
1) Datenabrufe innerhalb Bayerns sind gebührenfrei. Bei Datenabrufen an Standesämter außerhalb Bayerns fallen Gebühren an.
Für eine kostenpflichtige Vorreservierung Ihres Trautermins nutzen Sie bitte dieses Formular.
Formular zur Anmeldung der Eheschließung
Für die fristgerechte Anmeldung (frühestens 6 Monate vor dem Trautermin) verwenden Sie bitte dieses Formular.
Formular für die Benennung von Trauzeugen
Sie können maximal insgesamt 2 Trauzeugen benennen (§ 1312 Satz 2 BGB). Sie können aber auch ohne Trauzeugen heiraten. Wenn Sie Trauzeugen benennen möchten, senden Sie uns bitte dieses Formular im Vorfeld per Email oder Post zu. Bitten Sie Ihre Trauzeugen am Tag der Trauung einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Formular für die Beratung von Paaren mit Auslandsbeteiligung
Wenn Sie oder Ihr/e Partner/in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, füllen Sie bitte dieses Formular aus, damit wir Ihnen eine individuelle Beratung zusenden können. Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 Euro. Wenn Sie später die Eheschließung in Würzburg anmelden, wird Ihnen die komplette Gebühr gutgeschrieben.
Formular zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung im Ausland
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular.
Wenn Sie oder Ihr/e Partner/in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in den meisten Fällen für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Ehefähigkeitszeugnis mit weiteren erforderlichen Dokumenten im Heiratsbüro beantragen müssen. Für die Bearbeitung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis fällt eine gewisse Bearbeitungszeit an. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig im Heiratsbüro, welche Unterlagen Sie genau benötigen werden.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses aus oder nehmen Sie bei weiteren Fragen Kontakt mit dem Heiratsbüro per E-Mail oder Telefon auf.
Im Ausland erfolgte Eheschließungen von deutschen Bürgerinnen und Bürgern oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.
Das Standesamt Würzburg ist für Sie zuständig, wenn Sie in Würzburg gemeldet sind oder Ihr letzter gemeldeter Wohnsitz in Deutschland in Würzburg war. Dies gilt auch für die Gemeinden
- Randersacker (mit Lindelbach)
- Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
- Theilheim
- Zell am Main
Informationen zur nachträglichen Registrierung einer im Ausland erfolgten Eheschließung von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Mo: | 08.30 - 13.00 Uhr |
Di: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Fr: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Bitte vorab Termin vereinbaren!