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Standesamt

Informationen zum Trautag

Im Rathaus Würzburg finden bis zu 8 Trauungen an einem Vormittag statt. Daneben werden zahlreiche Behördengänge im Rathaus erledigt oder Ausstellungen im Foyer besucht. Wir bitten daher um gegenseitige Rücksichtnahme. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt und informieren Sie Ihre Gäste.

Begrüßung im Trausaal

Wir begrüßen Sie und Ihre Gäste im Trausaal und stellen durch die Vorlage Ihre Ausweisdokumente fest, dass das richtige Brautpaar anwesend ist und klären die gewünschte Namensführung ab.

Falls seit der Anmeldung der Eheschließung bis zur Trauung noch Änderungen eingetreten sind, haben Sie diese bereits im Vorfeld dem Heiratsbüro gemeldet. 

Wir halten eine kurze Rede an Sie - verbunden mit guten Wünschen.


Der rechtliche Teil

Wir fragen Sie einzeln und nacheinander, ob Sie die Ehe mit dem oder der jeweils anderen eingehen möchten.

Mit dem Ja-Wort tritt eine evtl. getroffene Namensentscheidung in Kraft.

Im Anschluss können Sie sich - wenn von Ihnen gewünscht - Ihre Ringe anstecken.

Wir verlesen die Niederschrift zur Eheschließung mit Ihren persönlichen Daten. 


Haben Sie bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmt, so unterschreibt der Ehegatte, dessen Name sich geändert hat, die Niederschrift bereits mit dem neuen Ehenamen und fügt den Geburtsnamen mit dem Zusatz "geb." hinzu, z.B. Toni Schmitt, geb. Maier.


Gratulation

Wir gratulieren Ihnen zur Eheschließung und überreichen Ihnen die gewünschte Anzahl an Eheurkunden. Wenn Sie zur Ablage der Eheurkunden ein Stammbuch erwerben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Heiratsbüro auf.
 

Die städtische Kantine bietet Ihnen im Anschluss an Ihre Trauung einen Sektempfang an. Für den Historischen Trausaal und für den Wappensaal findet der Sektempfang im Foyer im 1. Stock im Rathaus statt. 

Im Wenzelsaal wird Ihnen das Catering direkt vor Ort angeboten.

Sektempfang_Bild

Für Fragen rund um das komplette Angebot steht Ihnen die Kantinenverwaltung der Stadt Würzburg per Telefon oder E-Mail gerne zur Verfügung: Tel.: 0931 - 37 34 77

Sektempfang Montag mit Freitag, 120 KB

Sektempfang Samstag, 120 KB

Bei manchen Institutionen ist es wichtig, den geänderten Familienstand und ggf. auch die Namensänderung mitzuteilen. Denken Sie also nach der Eheschließung bitte daran diese Stellen zeitnah zu informieren. Dazu gehören z.B.:

  • alle Behörden und Einrichtungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, BaföG,...)
  • Arbeitgeber/Universität
  • Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, weitere Versicherungsverträge
  • Telefon- oder Internetanbieter, Energieversorgungsunternehmen, Netzanbieter für das Handy
  • Umschreibung von Sonderberechtigungen (z.B. Waffenberechtigungskarte, etc.)
  • Umschreibung von Bankdaten, Konten und Kreditkarten, Daueraufträgen oder Abbuchungsberechtigungen

Ihre Steuerklasse ändert sich automatisch in die Steuerklasse IV. Sollten Sie eine Änderung in andere Steuerklassen erwägen, informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Aktualisierung des Namens im Personalausweis bzw. im Reisepass sowie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II beim zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes.


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