Heiraten
Anmeldung, Trautermine, Trauorte, Gebühren
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen.
Bitte vorab Termin vereinbaren!
Mo: | 08.30 - 13.00 Uhr |
Di, Do: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Fr: | 08:30 - 12:00 Uhr |
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