Standesamt

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Urkunden

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Standesamt
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 21
Fax: 0931 - 37 34 21
standesamt@stadt.wuerzburg.de

Bitte vorab Termin vereinbaren!

Mo: 08.30 - 13.00 Uhr
Di, Do:  08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
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