Standesamt

Namensänderung

Wir bitten Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit uns per E-Mail oder Telefon aufzunehmen. Sie erhalten dabei auch eine Auskunft über die anfallenden Gebühren.


Welchen Namen können wir in der Ehe führen?

Bei der Anmeldung zur Eheschließung geben Sie auch Ihre gewünschte Namensführung in der Ehe an.
Weitere Informationen zu möglichen Namen in Ihrer Ehe finden Sie hier online.

Wenn Sie bei der Eheschließung keine Bestimmung getroffen haben, können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt die Namensführung in der Ehe bestimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Eheregister, 0931/37-2416 oder 0931/37-2869.

Meine Ehe ist durch Scheidung oder Tod aufgelöst. Welchen Namen kann ich jetzt führen?

Ist die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, haben Sie die Möglichkeit, Ihren vor der Ehe geführten Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Eheregister, 0931/37-2416 oder 0931/37-2869.

Kann ich die Reihenfolge meiner Vornamen ändern?

Sie können die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern, wenn Sie ihren Namen nach dem deutschen Recht führen und Sie mehrere Vornamen haben. Sie können keinen Namen streichen oder hinzufügen. 
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Urkundenabteilung, 0931/37-2417.

Können wir den Namen unseres Kindes nochmal ändern?

Nachdem Ihr Kind bereits einen Geburtsnamen führt, ist dieser Name grundsätzlich nicht mehr veränderbar. 
Änderungen sind nur unter gesetzlich festgelegten Umständen und Voraussetzungen möglich. 
Eine Namensänderung des Geburtsnamens Ihres Kindes ist zum Beispiel noch möglich, wenn Sie später heiraten oder nachträglich die gemeinsame Sorge erklären.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Urkundenabteilung, 0931/37-2417.

Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und möchte eine Angleichungserklärung für meinen Namen abgeben. Was muss ich tun?

Wenn Sie in Würzburg, Randersacker, Reichenberg, Theilheim oder Zell a.Main wohnen, erhalten Sie weitere Informationen bei unserem Eheregister, 0931/37-2416 oder 0931/37-2869.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung?

Kann der Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht umgesetzt werden, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. 
Es reicht nicht aus, dass Ihnen Ihr eigener Name nicht gefällt oder ein anderer Name klangvoller wäre.
Sie erhalten beim Standesamt eine weitere Beratung: 0931/37-3412.

Sie können die Voranfrage für die öffentlich-rechtliche Namensänderung auch online stellen:

Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (Online-Service) Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (Online-Service), externer Link

Adresse
Standesamt
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 21
Fax: 0931 - 37 34 21
standesamt@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten
Mo:  08.30 - 13.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
Bitte vorab Termin vereinbaren!