Standesamt
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, § 1355 BGB
Dies kann der Geburtsname einer der Eheschließenden oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name (z.B. aus einer Vorehe) eines Ehegatten sein. Weitere Informationen finden Sie hier: Ehename; Erklärung - BayernPortal
Eine Ehenamensbestimmung ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.
Die Rückkehr zum zuvor geführten Familiennamen kann nur im Falle einer Auflösung der Ehe (Scheidung, Tod) erfolgen.
Wenn Sie keine Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens abgeben, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen jeweils den Namen weiter, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits getragen haben.
Eine Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens in der Ehe ist auch später im Laufe der Ehe noch möglich.
Bitte wenden Sie sich dann an unser Eheregister: 0931 372416 oder 0931 372869
Namensführung bei Auslandsbeteiligung
Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten keine deutsche Staatsangehörigkeit oder einer von beiden mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Bitte wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung an das Heiratsbüro: 0931 372411 oder 0931 372419
Ist die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, haben Sie die Möglichkeit, Ihren vor der Ehe geführten Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch unter 0931 372416 oder 0391 372869 Kontakt mit dem Eheregister auf.
Wenn Ihr Name dem deutschen Recht unterliegt und Sie mehrere Vornamen haben, können Sie die Reihenfolge der Vornamen sortieren.
Sie können keinen Namen streichen und keinen hinzufügen. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Urkundenabteilung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch unter 0931 372417 Kontakt mit uns auf.
Nachdem Ihr Kind bereits einen Geburtsnamen führt, ist eine Änderung nur unter gesetzlich festgelegten Umständen und Voraussetzungen möglich, §§ 1616 BGB ff.
Eine Namensänderung des Geburtsnamens ist zum Beispiel noch möglich, wenn Sie später heiraten oder nachträglich die gemeinsame Sorge erklären.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Urkundenabteilung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch unter 0931 372417 Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie in Würzburg, Randersacker, Reichenberg, Theilheim oder Zell am Main wohnen, nehmen Sie bitte für eine individuelle Beratung Kontakt per E-Mail oder telefonisch unter 0931 372416 oder 0931 372869 mit uns auf.
Wir vereinbaren dann gerne einen Termin mit Ihnen.
Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag oder Ihre Vornamen nach § 45b PStG oder Transsexuellenrecht ändern möchten, nehmen Sie bitte per E-Mail oder telefonisch unter 0931 372870 Kontakt mit unserer Urkundenabteilung auf.
Kann der Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht umgesetzt werden, besteht nachrangig die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name dem Namensträger nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller ist oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin per E-Mail oder telefonisch unter 0931 373412.
Die Rahmengebühr für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beträgt in Bayern
- für die Änderung eines Familiennamens 50 bis 1500 Euro
- für die Änderung eines Vornamens 25 bis 500 Euro
Sie können hierzu folgenden Online-Service nutzen:


Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 21
Fax: 0931 - 37 34 21
standesamt@stadt.wuerzburg.de
Mo: | 08.30 - 13.00 Uhr |
Di: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
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