Standesamt

Namensänderung

Hier finden Sie eine Übersicht, in welchen Situationen Sie Ihren Namen ändern können. Bitte nutzen Sie für die Kontaktaufnahme unser Formular. 


Nachträgliche Namensänderung

Kann ich den Familiennamen meines Kindes noch mal ändern?

Nachdem Ihr Kind bereits einen Geburtsnamen führt, ist dieser Name grundsätzlich nicht mehr veränderbar. Änderungen sind unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich. 
Eine Namensänderung des Geburtsnamens Ihres Kindes ist zum Beispiel möglich, wenn Sie später heiraten oder nachträglich die gemeinsame Sorge erklären.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Urkundenabteilung, 0931/37-2417.
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Ist Ihr Kind vor dem 01.05.2025 geboren, finden Sie weitere Informationen unter der Rubrik Namensrechtsreform 2025.

Kann ich die Reihenfolge meiner Vornamen ändern? 

Sie können die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern, wenn Sie Ihren Namen nach dem deutschen Recht führen und Sie mehrere Vornamen haben. Sie können keinen Namen streichen oder hinzufügen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Urkundenabteilung, 0931/37-2417.

Meine Ehe ist durch Scheidung oder Tod aufgelöst. Welchen Namen kann ich jetzt führen?

Ist die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, haben Sie die Möglichkeit, Ihren vor der Ehe geführten Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Eheregister, 0931/37-2425 oder 0931/37-2869.


Namensrechtsreform 2025 mit Formular

Wo finde ich Informationen zur Namensrechtsreform 2025?

Zum 01.05.2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Im Rahmen der Übergangsregelung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre bestehende Namensführung zu ändern. 

Weitere Informationenexterner Link finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.

Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie in Würzburg, Randersacker, Theilheim, Reichenberg oder Zell am Main, geboren sind, geheiratet haben oder wohnen. 
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Wenn Sie sich informiert haben und Ihren Namen entsprechend den Möglichkeiten der Reform ändern möchten, füllen Sie bitte unser Formular aus und senden uns dieses zu. Wir nehmen im Anschluss Kontakt mit Ihnen auf.

Formular Namensänderung, 246 KB
In welchen Fällen kann ich meinen Namen ändern?

Im Rahmen der Übergangsregelung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre bestehende Namensführung zu ändern; zum Beispiel:

Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen, können sowohl minderjährige als auch volljährige Kinder ihren Geburtsnamen ändern. 
Wenn Sie als Kind einbenannt worden sind, können Sie eine Rückbenennung erklären. 
Wenn Sie bereits einen gemeinsamen Namen in Ihrer Ehe führen, können Sie ihn ändern. 

Bitte teilen Sie uns mit unserem Formular Ihre gewünschte Namensänderung mit. Wir nehmen im Anschluss Kontakt mit Ihnen auf.
Anfragen am Telefon können nicht umfassend beantwortet werden.


Name nach Einbürgerung

Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und möchte eine Angleichungserklärung für meinen Namen abgeben. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie in Würzburg, Randersacker, Reichenberg, Theilheim oder Zell a. Main wohnen, erhalten Sie weitere Informationen bei unserem Eheregister, 0931/37-2425 oder 0931/37-2869.


Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Wo erhalte ich weitere Informationen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung?

Kann der Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht umgesetzt werden, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. 
Es reicht nicht aus, dass Ihnen Ihr eigener Name nicht gefällt oder ein anderer Name klangvoller wäre.
Sie erhalten beim Standesamt eine weitere Beratung: 0931/37-3412.

Sie können die Voranfrage für die öffentlich-rechtliche Namensänderung auch online stellen:

Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (Online-Service) Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (Online-Service), externer Link

Kosten und Gebühren

Welche Gebühren fallen beim Standesamt an?

Wir erheben Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis. In der Regel kostet die Beurkundung der namensrechtlichen Erklärung pro Erklärung mindestens 30 Euro. 

An was muss ich denken?

Die Änderung Ihres Namens müssen Sie bei verschiedenen Behörden und Institutionen melden und in einigen Fällen neue Dokumente gebührenpflichtig beantragen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Stellen.


Adresse
Standesamt
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 24 21
Fax: 0931 - 37 34 21
standesamt@stadt.wuerzburg.de

Öffnungszeiten
Mo:  08.30 - 13.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
Bitte vorab Termin vereinbaren!