Menü

Standesamt

So wird der Sterbefall angezeigt

Sterbefälle von Personen die sich innerhalb des Standesamtsbezirks Würzburg, dazu gehören auch die Gemeinden Reichenberg, Zell a.Main, Theilheim oder Randersacker, ereignet haben. 

Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Informationen zur Anzeige eines Sterbefalls

Sterbefallanzeige - Formular, 385 KB

Der nicht-vertrauliche Teil des Todesbescheinigung (Blatt 1 und 2) sowie der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung müssen von den Bestattungsunternehmen persönlich abgegeben werden. Bringen Sie dazu bitte auch die dazugehörigen Dokumente (Sterbefallanzeige, urkundliche Nachweise) mit.

Antworten auf Fragen, die Ermittlungen von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffen, erhalten Sie vom  Nachlassgericht Würzburg: Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Telefon 0931/381-0.


>>> zurück