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Standesamt

Gebühren

Wir erheben die Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis.

Die wichtigsten Gebühren:

Beurkundung des Sterbefalls 0,00 Euro
Erteilung einer Bescheinigung über das Zurückstellen der Beurkundung eines Sterbefalls 12,00 Euro
2 Sterbeurkunden für Sozialversicherungen (werden einmalig ausgestellt) 0,00 Euro
weitere Sterbeurkunden  12,00 Euro
Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls ab 50,00 Euro

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