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Standesamt

Kosten und Gebühren

Wir erheben die Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis.

Sie erhalten einmalig zwei gebührenfreie Sterbeurkunden für die Sozialversicherungen.

Jede weitere Sterbeurkunde kostet 12,00 €.


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