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Standesamt

Sterbefall eines Deutschen im Ausland

Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Bürgern können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.

Informationen zur nachträglichen Registrierung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage.
Senden Sie uns bitte zunächst eine Anfrage per E-Mail


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