Hauptwohnsitz anmelden - Vorteile abholen!
💒 Anmelden
- Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg anmelden (oder aus einer Nebenwohnung den Hauptwohnsitz machen), sichern sich diese Vorteile.
- Wenn du nach Würzburg gezogen bist, kannst du dich hier online anmelden,
- oder einen Termin
machen, um dich persönlich im Rathaus anzumelden und dein Willkommenspaket abzuholen. - Weitere Infos zur Anmeldung gibt's hier.
💰 Absahnen
- Die Erstattung des Semestertickets läuft jetzt einfach und bequem online – keine Wege zum Rathaus mehr nötig. Hol dir deine Rückerstattung hier.
Antrag auf Erstattung der Kosten für das Semesterticket (Online-Service),

🎁 Ab geht’s!
- Gutscheine einlösen und die schönsten Seiten Würzburgs entdecken: Kultur, Shopping, Sehenswürdigkeiten, Nightlife und, und, und…
- Nach erfolgreicher Prüfung gibt’s das Geld für dein Semesterticket aufs Konto.
- Die Verlegung des Erstwohnsitzes ist nach dem Bundesmeldegesetz Pflicht, wenn der vorwiegende Aufenthalt am Studienort gegeben ist.
❓ Noch Fragen?
Wer bekommt die Kostenerstattung?
Die einmalige Kostenerstattung des Semestertickets gibt es für alle Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz neu in Würzburg anmelden. Das gilt auch für diejenigen, die ihre bisherige Nebenwohnung in Würzburg neu zum Hauptwohnsitz erklären.
Was brauche ich?
Eine Bayern ID, mit welcher ein du den Onlineantrag ausfüllst und die Immatrikulationsbescheinigung zum hochladen für das entsprechende Semester.
Was ist noch zu beachten?
Wer im Semesterzeitraum wegzieht, bekommt keine Kostenerstattung.
Wann stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung für das jeweilige Semester ist möglich bis:
Sommersemester: 30. September des jeweiligen Jahres
Wintersemester: 31. März des folgenden Jahres
Wann bekomme ich mein Geld?
Die Überweisung erfolgt zum Semesterende direkt auf das Konto.
Hat der Wechsel der Hauptwohnung Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld oder Wahlrecht?
BAföG: Beim BAföG ist es nur wichtig, dass die Wohnung am Ort der Ausbildung bezogen wird, gleichgültig ob Haupt- oder Nebenwohnung.
Kindergeld: Der Wohnsitz hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kindergeld.
Wahlrecht: Grundsätzlich ist eine Person am Hauptwohnsitz wahlberechtigt.
💁♂️ Weitere Informationen
zum Anmelden des Hauptwohnsitzes findest Du im Bürgerbüro
oder konkret zum Semesterticket hier
.
Persönliche Anmeldung und Beratung:
Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste – Fachabteilung Bürgerbüro
Rathaus, Rückermainstraße 2
Tel. 09 31 / 37-24 07, 09 31 / 37-20 00
E-Mail: buergerbuero@stadt.wuerzburg.de
Öffnungszeiten:
Mo: 8:00 – 13:00 Uhr
Di: 8:00 – 12:00 Uhr; 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 8:00 – 13.00 Uhr
Do: 8.00 – 12:00 Uhr; 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Terminvereinbarung im Bürgerbüro
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.