Werbeanlagen
Die Baugenehmigung umfasst im denkmalgeschützen Ensemblebereich der Innenstadt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m² sind nach Art. 57 Abs. 1 Ziffer 12 a) BayBO verfahrensfrei; im Ensemble der Altstadt, an Baudenkmalen und in der Nähe von Baudenkmalen ist in diesem Fall jedoch ein gesonderter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) zu stellen.
Im Bereich des Altstadtensembles ist weiterhin die Werbeanlagensatzung der Stadt Würzburg (enthalten im Gliederungspunkt 6 des Gestaltungshandbuches zur Werbeanlagensatzung) zu beachten.
Im Gestaltungshandbuch zur Werbeanlagensatzung sehen Sie anhand von Beispielen, wie Werbeanlagen in Art, Anordnung, Größe, Form und Proportion gestaltet werden können.
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Gestaltungshandbuch zur Werbeanlagensatzung, 4657 KB |
Die offiziellen Formulare für einen Bauantrag können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_anlage-01_bauantrag.pdf
Ein Antragsformular für den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

Wird eine Werbeanlage (z.B. ein Ausleger oder eine Markise) über einer öffentlichen Straßen- oder Wegefläche angebracht, ist eine Sondernutzungserlaubnis (siehe auch Sondernutzung) zu beantragen.

Weitergehende Fragen zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung und zur Gestaltung von Werbeanlagen können Sie an die Bauantragsannahme richten.