Sonderbauten

Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) lässt die Fachabteilung Bauaufsicht durch ein Prüfamt (LGA) oder einen Prüfingenieur den Nachweis der Standsicherheit tragender Bauteile sowie ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit überprüfen.

Die Erteilung des Prüfauftrages an das Prüfamt bzw. an einen Prüfingenieur erfolgt ausschließlich durch die FA Bauaufsicht.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Zivil- und Brandschutz.

Zusätzliche Informationen gibt es beim Bayerischen Behördenwegweiser.externer Link
 

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