Sonderbauten
Die Erteilung des Prüfauftrages an das Prüfamt bzw. an einen Prüfingenieur erfolgt ausschließlich durch die FA Bauaufsicht.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Zivil- und Brandschutz.
Zusätzliche Informationen gibt es beim Bayerischen Behördenwegweiser.