Freiflächengestaltung
Die Freiflächengestaltungssatzung| Rechtliche Vorgaben zur Begrünung
In Würzburg sind die Vorgaben zur Begrünung in der stadtweit gültigen Freiflächengestaltungssatzung enthalten. Soweit es keinen Bebauungsplan gibt oder der Bebauungsplan keine besonderen Aussagen zur Begrünung enthält, müssen bei allen Bauvorhaben die Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung beachtet werden.
So sind nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Zudem müssen flache oder flach geneigte Dächer begrünt werden. Näheres finden Sie in der Freiflächengestaltungssatzung.
Die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen (z. B. Pflanzgebote) müssen daher in den Lageplänen für das Baugenehmigungsverfahren dargestellt werden.
Wichtiges Instrument | Der Freiflächengestaltungsplan
Der Freifläche um die eigentlichen Bauwerke kommt einerseits für die Wohnqualität und die Einbindung des Bauvorhabens in das Orts- und Landschaftsbild eine zentrale Bedeutung zu. Andererseits müssen bei der Gestaltung der Freiflächen auch viele Aspekte berücksichtigt werden, die im Rahmen der Baugenehmigung relevant sind (Stellplätze, Ersatzpflanzungen, Spielplatz, Leitungen, Nebenanlagen, Umsetzung der Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung etc.). Beides zusammen muss aufeinander abgestimmt werden.
Als sehr hilfreich für Planung, Genehmigung und Umsetzung erweist es sich dabei, alle den Freiraum betreffenden Themen in einem Plan – dem sog. Freiflächengestaltungsplan – zusammenzufassen.
Durch die Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung muss ein Freiflächengestaltungsplan grundsätzlich bei allen Bauvorhaben, die Auswirkungen auf die Freifläche haben mit dem Bauantrag eingereicht werden.
Eine fachkundige Planerin oder ein fachkundiger Planer (z. B. Umwelt- oder Landschaftsplaner) unterstützt die fachliche Ausarbeitung und damit eine zügige Abwicklung.