Antonio- Petrini- Preis - Wettbewerb für Bauherren und Architekten
Im Wettbewerb um den Antonio-Petrini-Preis werden bei der Beurteilung der eingereichten Arbeiten vorrangige weiterführende Ansätze für Architektur, Städtebau, Umwelt oder sonstige Aspekte gewertet, die in der Zukunft beispielgebend sein können.
Mit dem Wettbewerb werden in diesem Sinn neu erstellte Bauobjekte bewertet und gewürdigt, die - unabhängig von Größe und finanziellem Einsatz – besonderen architektonischen Ansprüchen und dem Wunsch nach einer besseren Stadtgestaltung in Würzburg Rechnung tragen.
Der von der Stadt Würzburg ausgelobte und zwischenzeitlich bei Bauherrn und Architekten, wie auch in der Öffentlichkeit durchaus beachtete Wettbewerb wird auch in der nunmehr 10. Auflage von der Main Post und Beton Marketing Süd aktiv unterstützt und gefördert.
(Bild rechts: So sieht die Trophäe aus. Gunther Weber, Gebietsleiter Beton Marketing Süd, Baureferent Christian Baumgart und Wolfgang Fey, Baureferat anläßlich der Preisverleihung 2004)
Informationen und Wettbewerbsrichtlinien
Namensgeber
Antonio Petrini (1620/21-1701) war ein bedeutender Baumeister in Würzburg und Franken, der in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hier tätig war. Als Vorläufer Balthasar Neumanns hat er mit eindrucksvollen fränkischen Barockbauten, wie Stift Haug, Universitätskirche, Karmelitenkirche und zahlreichen Profanbauten sowie Arbeiten an Festungsbau und Juliusspital, das Stadtbild Würzburgs geprägt.
Auslobung
Der Bauherrn- und Architektenwettbewerb wird von der Stadt Würzburg ausgelobt. Die Abwicklung des Verfahrens wird verantwortlich vom Baureferat der Stadt Würzburg durchgeführt.
Teilnahme
Zur Teilnahme zugelassen sind neu erstellte, erweiterte oder renovierte bauliche Anlagen, aber auch realisierte städtebauliche Projekte bis hin zu kleineren Objekten wie Brunnen oder ähnlichem. Sanierungen oder Wiederaufbauten stehen hierbei gleichrangig gegenüber Neubauten. Die angemeldeten Objekte müssen im Hoheitsgebiet der Stadt Würzburg mit Stadtteilen liegen, seit der Fertigstellung dürfen nicht mehr als zwei Jahre vergangen sein.
Zur Bewerbung und zu Vorschlägen sind alle Bauherren und Eigentümer sowie Verfasser der im Zulassungsbereich fertig gestellten Objekte berechtigt. Vorschläge von Dritten können nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Bauherren bzw. der Eigentümer der Objekte eingereicht werden. Gebühren für eine Teilnahme werden nicht erhoben.
Objekte der Stadt Würzburg, der Main-Post und Beton Marketing Süd sind nicht zugelassen.
Bewertungsunterlagen
Das eingereichte Objekt soll durch eine aussagekräftige Präsentation mit Farbfotos und/oder Plänen und kurzen schriftlichen Erläuterungen auf einer festen Schautafel mit einer Größe von max. 80 cm Breite und 1,50 m Höhe veranschaulicht werden, um die Beurteilung durch das Preisgericht und die spätere Präsentation in einer Ausstellung zu ermöglichen.
Weiterhin wird um einen Ausdruck der Präsentation im Format DIN A2 sowie um eine CD mit Fotos, die zur Veröffentlichung Verwendung finden können, gebeten.
Abgabetermin
Der Termin zur Abgabe der Unterlagen wird mit der Veröffentlichung des Wettbewerbs bekanntgegeben.
Auswahlverfahren
Die Vorprüfung der eingereichten Objekte für das Preisgerichtsverfahren wird vom Baureferat der Stadt Würzburg durchgeführt.
Über die Verteilung der Preise entscheidet allein ein unabhängiges Preisgericht, das sich in der Regel aus 5 Fach- und 4 Sachpreisrichtern zusammensetzt.
Vorsitzender des Preisgerichts ist ein überregional anerkannter Architekt. Fachpreisrichter sind zudem der Baureferent der Stadt Würzburg sowie freie Architekten der Architektenkammer sowie des Bundes Deutscher Architekten (BDA) und ein Vertreter von Beton Marketing Süd. Als Sachpreisrichter fungieren neben Oberbürgermeister weitere Stadtratsmitglieder sowie ein Vertreter der Main-Post.
Preise
Ausgezeichnet werden die Bauherren mit den Architekten, deren eingereichtes Objekt die Bewertungskriterien nach Auffassung des Preisgerichts im besonderen Maße erfüllt hat.
Als 1. Preis wird der "Antonio-Petrini-Preis" wird in Form einer künstlerisch gestalteten Statue vergeben, auf der die Jahreszahl und der Name des Objektes Preisträgers eingraviert sind. Der 2. und 3. Preis sowie evtl. zu vergebende Sonderpreise und Anerkennungen werden mit Urkunden dokumentiert. Das Preisgericht kann zudem einem "wegweisenden barrierefreien Objekt" einen Sonderpreis zuerkennen. Alle Teilnehmer, deren Objekte für den Wettbewerb zugelassenen wurden, erhalten eine Anerkennungsurkunde.
Informationen zum Wettbewerb
Stadt Würzburg, Baureferat / ProStadt
Herr Wiegand, Tel. 0931/373895