Aufgaben der Fachabteilung Bauleitplanung

Der nachfolgende Film (Dauer ca. 3:30 Minuten) zeigt exemplarisch den Bearbeitungsprozess eines Bebauungsplans, um die rechtlichen Vorgaben sowie die zeitlichen Abläufe eines Bauleitplanverfahrens allgemein verständlich zu erläutern. Der Film beleuchtet sowohl die einzelnen Belange, die Einfluss auf die Planungen nehmen und bewältigt werden müssen, als auch die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Fachbehörden.

Die Komplexität eines Bauleitplanverfahrens wird im Film veranschaulicht und der Planungsprozess einprägsam dargelegt.

Wichtige Links:

Bebauungspläne im Entwurfsverfahrenexterner Link

Verfahrensbeteiligung gem. § 3 BauGB (frühzeitige Beteiligung und Auslegung)

Rechtsverbindliche Bauleitpläneexterner Link

Freiflächengestaltungssatzung

Bauplanungsrechtlicher Leitfaden


Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 und 14 DSGVO

Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren, 163 KB

Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung ist das formalrechtliche Instrument der Stadtplanung, die bauliche und sonstige Nutzung vorzubereiten (Flächennutzungsplan) und für einzelne Grundstücke als kommunale Satzung festzulegen (Bebauungspläne).

Bauleitplan

  Vorbereitender Bauleitplan

  Verbindlicher Bauleitplan

  Flächennutzungsplan (FNP)

  Bebauungsplan (BP)

  Landschaftsplan (LP)

  Grünordnungsplan (GOP)

Der Flächennutzungsplan bereitet die Bodennutzung vor und stellt die Nutzungsart (Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche, Wohnbaufläche,…) der einzelnen Bereiche des Stadtgebietes dar. Der Flächennutzungsplan bietet keine Rechtsgrundlage für die Bebaubarkeit des Grundstückes.

Grundsätzlich sind gem. § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Sofern absehbar ist, dass die in einem Bebauungsplan geplante Nutzung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, so muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Der Bebauungsplan regelt die Nutzung von Grundstücken und schreibt die Art und das Maß der baulichen Nutzung vor. Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB) und enthalten die für jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen werden sowohl die Öffentlichkeit als auch andere Planungsträger (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) an der Planung beteiligt und können über Stellungnahmen ihre Belange in das Verfahren einbringen. Die Informationen zu den Beteiligungsverfahren sowie die Fristen werden in der MainPost bzw. im Volksblatt unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Würzburg“ veröffentlicht. Die Bauleitpläne sind während der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus und auf der Internetseite der Stadt Würzburg einsehbar.

20171012_Ablaufschema, 64 KB
Vorbereitende Bauleitplanung:
  • Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
  • Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes
Verbindliche Bauleitplanung:
  • Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen inkl. Grünordnungsplanung und Umweltprüfung
  • Städtebauliche Satzungen gemäß § 34 BauGB
  • Vorhaben- und Erschließungspläne


 

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