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Kommunales Förderprogramm

Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2016 ein Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für die Maßnahme Ortskern Heidingsfeld als Satzung beschlossen.

Durch die Auflage des Kommunalen Förderprogramms sollen die Gebäudeeigentümer im Heidingsfelder Ortskern motiviert werden, unter Zuhilfenahme einer öffentlichen Förderung und unter Beachtung der Gestaltungsleitlinien des Gestaltungshandbuchs ihre Gebäude zu sanieren und modernisieren. Gepaart mit den Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und den stadträumlich ebenfalls wirksamen Gebäudesanierungen soll zum einen das charakteristische Ortsbild von Heidingsfeld erhalten und zum anderen durch einen zum Teil deutlich ersichtlichen Sanierungsbedarf nachhaltig verbessert werden.

 

Das Angebot einer Bau- und Sanierungsberatung durch die Stadt Würzburg, die mindestens einmal wöchentlich und bedarfsweise auch nach Vereinbarung in Anspruch genommen werden kann, sowie einer anteiligen öffentlichen Förderung soll das private Engagement und die Investitionsbereitschaft in die Bestandsimmobilien im Ortskern von Heidingsfeld steigern.

 

Das Kommunale Programm wurde bis einschließlich 2018 von der Förderbehörde bei der Regierung von Unterfranken bewilligt. Jährlich stehen dabei Finanzmittel als Förderzuschüsse i.H.v. 40.000 € zur Verfügung. Pro Objekt (Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit) werden 30% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 8.000 € gefördert. Baunebenkosten (z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen) werden mit bis zu 10 v.H. der reinen Baukosten anerkannt.

 

Zusätzlich werden über den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz bei der Stadt Würzburg Vor-Ort-Energieberatungen angeboten, die im Sanierungsgebiet Heidingsfeld mit pauschal 300 € pro Objekt bezuschusst werden.

 

Die Regularien der privaten Fördermöglichkeiten über das Kommunale Programm können der Satzung (pdf-Download) entnommen werden.

 

Voraussetzungen für eine Förderung:

 

  • Das zu fördernde Objekt liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Sanierungsgebiets "Ortskern Heidingsfeld" (Download des räumlichen Geltungsbereichs als pdf)
  • Verpflichtung des Antragsstellers durch Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Würzburg, die Empfehlungen aus dem Gestaltungshandbuch (pdf Download) als bindende Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln anzuerkennen.
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (pdf-Download)
  • Keine Kombination mit anderen Förderprogrammen
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