Grundstücksverkehrsgesetz

Mit dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) soll insbesondere die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf des Bodens geschützt und dadurch der Fortbestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gesichert werden.

Werden Grundstücke von mehr als einem Hektar veräußert, die land- und/oder forstwirtschaftlicher Nutzung unterliegen, bedarf es einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Ist das Grundstück mit Gebäuden einer landwirtschaftlichen Hofstelle besetzt oder sind innerhalb von 3 Jahren vor der Veräußerung aus dem gleichen Grundbesitz im Rahmen der Freigrenze landwirtschaftliche Grundstücke im Stadtgebiet veräußert worden, die zu einer Überschreitung der Grenze von einem Hektar führen, bedarf es auch hier einer Genehmigung.

Die Genehmigung wird durch Vorlage der Urkunde durch den Notar beantragt.

Zuständige Genehmigungsbehörde für die Grundstücke im Stadtgebiet ist die Stadt Würzburg als Kreisverwaltungsbehörde (Art. 1 BayAgrG). Die Stadt Würzburg muss vor Genehmigung den Bayer. Bauernverband zur Stellungnahme einschalten. Es entstehen dem Antragsteller keine Kosten.

Ist der Erwerber kein Landwirt im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes, wird zusätzlich das Vorkaufsrecht nach § 4 Reichssiedlungsgesetz geprüft.

Grundstücksverkehrsgesetz

>>> zurück