Prüfung von Vorkaufsrechten

Unter bestimmten Voraussetzungen, die in §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches geregelt sind, steht der Stadt Würzburg ein Vorkaufsrecht bei Grundstückskäufen zu.

Wo keine speziellen städtebaulichen Interessen vorliegen besteht für die Gemeinden kein Vorkaufsrecht. Ausgeschlossen sind ebenso der Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Erbbaurechte. Die Vorkaufsrechtsbescheinigung der Gemeinde benötigt das Grundbuchamt, um die Eintragung des Käufers als Eigentümer ins Grundbuch vorzunehmen.

Diese wird nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch das beurkundende Notariat beantragt. Ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen, wird von der Fachabteilung Geodaten und Vermessung geprüft.

Die Kosten belaufen sich gemäß der Kostensatzung der Stadt Würzburg auf 50 €.

Waidmannsteige

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