Bodenrichtwertkarte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertermittlungsverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Die folgenden Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte geben hierzu weitere Informationen:

Erläuterungen 01.01.2024 Erläuterungen 01.01.2024, 315 KB

Die Bodenrichtwertkarte soll insgesamt einen Überblick der Werte des Grund und Bodens geben. Sie dient damit der Transparenz des Grundstücksmarktes, hat aber keine bindende Wirkung. Soll der individuelle Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt werden, empfehlen wir, ein Gutachten zu beantragen.

Ermittlung der Bodenrichtwerte
Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte durch direkten oder indirekten Vergleich aus gezahlten Kaufpreisen abgeleitet. Die Bodenrichtwerte werden aufgrund der Novellierung des Grundsteuergesetzes und im Sinne der bundeseinheitlichen Erhebung der Bodenrichtwerte seit 2022 im ersten Halbjahr zum Stichtag 01.01. festgelegt. Sie werden im zweijährigen Turnus ermittelt.

Bestellung/ Abfrage:

Geschäftsstelle: Veitshöchheimer Straße 1, 2. Stock, Zimmer 203

Kostenfreie Einsichtnahme in die Richtwertkarte kann in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten, oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, genommen werden.
Eine schriftliche Richtwertauskunft für die Stichtage 31.12.2014 und älter erhalten Sie gebührenpflichtig ebenfalls über die Geschäftsstelle. Sie können hierzu gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Eine telefonische Richtwertauskunft ist prinzipiell nicht möglich.


Richtwertauskunft online

Sie haben die Möglichkeit die Bodenrichtwerte der Stadt Würzburg, ab dem Stichtag 31.12.2016 und neuere Stichtage, selbständig über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Bayern abzurufen.

Nach erfolgreicher Registrierung als Neukunde und Einrichtung eines Benutzerkontos können Sie eine Richtwertauskunft für jeweils 20,- € wählen. Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an Ihren Einkauf automatisch per E-Mail, an die von Ihnen angegebene Adresse.

Zur Registrierung als Neukunde und anschließender Bestellung folgen Sie bitte dem Link zum Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Bayern:

 www.boris-bayern.deexterner Link


Die Bodenrichtwertkarte

Die Bodenrichtwertkarte erscheint zum Stichtag 01.01. alle zwei Jahre mit gerader Jahreszahl. Die Hauptkarte enthält die Richtwerte für die Gemarkungen Würzburg, Heidingsfeld, Rottenbauer, Oberdürrbach, Unterdürrbach, Versbach und Lengfeld und liegt in einem Maßstab von 1 : 13. 000 vor. Eine weitere Karte für den Innenstadtbereich im vergrößerten Maßstab 1 : 3.000 liegt bei.

Sie können zur Bestellung der Bodenrichtwertkarte das nachfolgende Formular verwenden.

Bestellung Richtwertkarte 01.01.2024 Bestellung Richtwertkarte 01.01.2024, 123 KB

>>> zurück