Kaufpreissammlung
Die Kaufverträge werden von der Geschäftsstelle ausgewertet und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Kaufpreissammlung erfasst.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Stadt Würzburg richtet sich bei Auskünften aus der Kaufpreissammlung nach den Empfehlungen des Oberen Gutachterausschuss Bayern in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) (allgemein ist § 11 Abs. 1 bis 4 Bayerische Gutachterausschussverordnung zu beachten).
Häufige Fragestellungen:
Besteht ein berechtigtes Interesse für eine Auskunft?
Das berechtigte Interesse ist nicht auf die Erstellung von Gutachten beschränkt. Es umfasst jedes legitimierte, konkret anlassbezogene Interesse.
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Auskunft?
Das Formular „Antrag auf Auskunft KPS Stadt Würzburg“* ist unterschrieben an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Hierin ist das berechtigte Interesse darzustellen.
Zusätzlich bitten wir um folgende Nachweise:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:
- Vorlage der Bestellungsurkunde
- Sachverständige für Grundstückswertermittlung durch ein akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024:
- Vorlage der Zertifizierung
- Verschwiegenheitsverpflichtung; persönlich bei der Geschäftsstelle GAA nach dem Verpflichtungsgesetz
- Personen aus z. B. dem Bereich Steuerberatung, Rechtsberatung, u. a.:
- Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Verschwiegenheitsverpflichtung; persönlich durch die Geschäftsstelle GAA nach dem Verpflichtungsgesetz
- Alle anderen Personen:
- Es werden keine Auskünfte erteilt.
Dürfen grundstücksbezogene (Lage-)Auskünfte erteilt werden?
Grundstücksbezogene Auskünfte dürfen nach § 11 Abs. 4 Satz 1 BayGaV nur an Personen erteilt werden, die einer gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch unterliegen (z. B. von der IHK ö. b. u. v. Sachverständige).
§11 Abs. 3 Satz 1 BayGaV: Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind.
Bei einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung handelt es sich nicht um Vergleichspreise. Übermittelt werden nur die Kaufpreise, auf die sich die Vertragsparteien geeinigt haben. Deshalb ist zwingend eine Anpassung der übermittelten Kaufpreise an das Wertermittlungsobjekt erforderlich.
Ohne Fachkenntnis ist diese sachgerechte Anpassung nicht möglich. Die Fachkenntnis wird deshalb von uns in jedem Fall geprüft.
Eine Anpassung der Preise an das Bewertungsobjekt kann durch die Geschäftsstelle nicht erfolgen, da i.d.R. keine ausreichende Kenntnis zum Bewertungsobjekt vorliegt.
Welche Alternative steht zur Verfügung?
Im kostenfreien Immo-Kompass erhalten Sie durchschnittliche Kauffälle sortiert nach Größe, Baujahr und Lage. Weitergehende Informationen wie Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren erhalten Sie in unserem Immobilienmarktbericht (40,- €/PDF-Datei) über www.boris-bayern.de
. Bodenrichtwerte (Einzelauskunft je 20,- €) erhalten Sie ebenfalls über www.boris-bayern.de
. Auf der Seite www.gutachterausschuesse-bayern.de
finden Sie weiterführende Informationen zu Trendabfragen und Preisentwicklungen sowie den Immobilienmarktbericht Bayern und Deutschland.
Antrag:
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Antrag auf Auskunft KPS Stadt Würzburg, 368 KB |
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Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Online-Service), |

