Anordnungen und verkehrsrechtliche Genehmigungen
Die Verkehrsbehörde kann eine verkehrsbehördliche Anordnungen zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an den Straßen anordnen. Dies gilt für geplante Maßnahmen, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Stellen eines Gerüstes, Aufgrabung, sowie für Befahren der Fußgängerzone, Umzug, Abstellen von Montagefahrzeugen und Containern oder ähnliches. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme einzureichen.
Den notwendigen Antrag können Sie online ausfüllen oder herunterladen.
Gebühren: (Stand 2005 - alle Kosten in Euro):
Baumaßnahmen
bis 1 Woche | 35,50 |
bis 1 Monat | 51,00 |
bis 3 Monate | 102,00 |
bis 6 Monate | 143,00 |
bis 1 Jahr | 178,50 |
Verlängerung Baumaßnahmen
bis 1 Woche | 20,00 |
bis 1 Monat | 25,50 |
bis 3 Monate | 46,00 |
bis 6 Monate | 51,00 |
bis 1 Jahr | 56,00 |
Container, Umzug usw.
bis 1 Tag | 15,00 |
bis 2 Tage | 23,00 |
bis 1 Woche | 40,50 |
bis 2 Wochen | 56,00 |
bis 3 Wochen | 71,50 |
bis 6 Monate | 76,50 |
bis 1 Jahr | 122,50 |
bis 2 Jahre | 194,00 |
bis 3 Jahre | 255,50 |