Anordnungen und verkehrsrechtliche Genehmigungen
Die Straßenverkehrsbehörde kann eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum und zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straßen erlassen. Dies gilt für geplante Maßnahmen, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Stellen eines Gerüstes, Aufgrabung, Befahren der Fußgängerzone, Umzug sowie Abstellen von Montagefahrzeugen, Containern oder ähnliches.
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss ein Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden.
Die Frist zur Einreichung des Antrages beträgt mind. 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme.
Wird dieser zeitliche Rahmen nicht eingehalten, kann nicht sichergestellt werden, dass Sie rechtzeitig die Genehmigung zur Durchführung erhalten und die Arbeiten wie geplant beginnen können.
Den notwendigen Antrag können Sie online ausfüllen oder herunterladen:
Gebühren: (Stand 2005):
Baumaßnahmen
Dauer | Gebühr |
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bis 1 Woche | 35,50 € |
bis 1 Monat | 51,00 € |
bis 3 Monate | 102,00 € |
bis 6 Monate | 143,00 € |
bis 1 Jahr | 178,50 € |
Verlängerung Baumaßnahmen
Dauer | Gebühr |
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bis 1 Woche | 20,00 € |
bis 1 Monat | 25,50 € |
bis 3 Monate | 46,00 € |
bis 6 Monate | 51,00 € |
bis 1 Jahr | 56,00 € |
Nachträge, zeitliche Änderungen Baumaßnahmen: Bescheidgebühr 20,00 €
Zusätzlich kann für die beanspruchte Fläche auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungsgebühr berechnet werden.
Diese Sondernutzungsgebühr beträgt pro qm Fläche:
- innerhalb des "Bischofshutes" 0,20 € pro Tag
(Kerngebiet innerhalb Mainkai / Juliuspromenade / Theaterstraße / Balthasar-Neumann-Promenade / Neubaustraße) pro qm Fläche - im restlichen Stadtgebiet 0,10 € pro Tag
Container, Umzug, Montagefahrzeug usw.
Dauer | Gebühr |
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bis 1 Tag | 15,00 € |
bis 2 Tage | 23,00 € |
bis 1 Woche | 40,50 € |
bis 2 Wochen | 56,00 € |
bis 3 Wochen | 71,50 € |
bis 6 Monate | 76,50 € |