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Was ist Inklusion?


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Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz selbstverständlich an der Gesellschaft teilhaben kann. Alter, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion und andere individuelle Merkmale spielen dabei keine Rolle. In einer inklusiven Gesellschaft ist Verschiedenheit normal und wird sogar als Bereicherung verstanden.

Inklusion bedeutet nicht, dass sich der einzelne Mensch an gesellschaftliche Normen und Rahmenbedingungen anpassen muss. Stattdessen ist eine inklusive Gesellschaft so gestaltet, dass niemand ausgeschlossen wird. Davon haben alle etwas: von einer barrierefreien Innenstadt profitieren zum Beispiel nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkung, sondern auch ältere Menschen und Menschen mit Kinderwagen.

Ziel der Stadt Würzburg ist eine inklusive Stadtgesellschaft, die allen Bürger:innen, ob mit oder ohne Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Ein wichtiges Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist der Kommunale Aktionsplan Inklusion (weiterführende Informationen finden Sie HIER).

Inklusion ist ein Menschenrecht

Jeder Mensch hat das Recht auf uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe. Dieses Recht auf Inklusion ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben. Die UN-BRK wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und ist am 03. Mai 2008 in Kraft getreten. In Deutschland gilt die UN-BRK seit dem 26. März 2009.

Hier kann die UN-BRK heruntergeladen werden: UN-BRK (behindertenbeauftragte.de)externer Link

In leichter Sprache: Die UN-Behindertenrechtskonvention (behindertenbeauftragter.de)externer Link

Wichtig: Alle müssen mitmachen!

Inklusion kann nur gelingen, wenn möglichst alle Menschen mitmachen, z.B. in der Freizeit, im Beruf oder in der Schule.

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